JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > leidensgerechter Arbeitsplatz
| Rechtsgebiete: | AGG, BGB |
| Schlagworte: | Leidensgerechter Arbeitsplatz, behinderter Arbeitnehmer, Direktionsbefugnis, Benachteiligung |
| Stichwort: | leidensgerechter Arbeitsplatz |
| Leitsatz: | Richtet sich ein Arbeitgeber in Wahrnehmung seiner Direktionsbefugnis an einer Gefährdungsbeurteilung aus, um einem behinderten Arbeitnehmer eine leidensgerechte Tätigkeit zuzuweisen, so stellt dies auch dann keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 AGG dar, wenn die Gefährdungsbeurteilung fehlerhaft erfolgt ist. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 7 Sa 981/08 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, SGB IX, ArbGG, ZPO |
| Schlagworte: | Schwerbehinderter, Krankenpfleger, Arbeitsplatz, leidensgerechter Arbeitsplatz, Darlegungslast |
| Stichwort: | leidensgerechter Arbeitsplatz |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 184/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GewO, SGB IX |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Nachtarbeit, Schichtdienst, Weisungsrecht, leidensgerechter Arbeitsplatz, billiges Ermessen |
| Stichwort: | leidensgerechter Arbeitsplatz |
| Leitsatz: | 1. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, sein Weisungsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit nach billigem Ermessen auszuüben, kann es erfordern, eine im Schichtdienst tätige Fahrdienstleiterin eines öffentlichen Nahverkehrsunternehmens von Nachtarbeit zu befreien, wenn dies aus objektiver medizinischer Sicht aufgrund ihres stark angeschlagenen Gesundheitszustands wünschenswert erscheint. 2. Dies gilt umso mehr, wenn die Schichtdienstgestaltung des Arbeitgebers nicht dem aktuellen Standard arbeitsmedizinischer Erkenntnisse entspricht. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 1506/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB IX, BGB |
| Schlagworte: | Schwerbehinderter, Beschäftigungsanspruch, Versetzung, leidensgerechter Arbeitsplatz, allgemeine Schutzpflichten, gegenseitige Rücksichtnahme, Fürsorgepflicht |
| Stichwort: | leidensgerechter Arbeitsplatz |
| Leitsatz: | 1. Nach § 81 Abs. 4 SGB IX hat ein schwerbehinderter Arbeitnehmer, der seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aufgrund seiner Behinderung nicht mehr erfüllen kann, gegenüber seinem Arbeitgeber einen gesetzlichen Anspruch auf behindertengerechte Beschäftigung. Das Schwerbehindertenrecht räumt dem schwerbehinderten Arbeitnehmer einen klagbaren Anspruch darauf ein, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, dass er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann. Der Arbeitgeber ist indessen weder verpflichtet, einen leidensgerechten Arbeitsplatz einzurichten noch "frei" zu kündigen. 2. Obgleich den Arbeitgeber im Rahmen des § 81 Abs. 4 SGB IX eine eigene Prüfungspflicht hinsichtlich leidensgerechter Beschäftigungsmöglichkeiten trifft, hat der auf leidensgerechte Beschäftigung klagende Arbeitnehmer die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des § 81 Abs. 4 SGB IX im Einzelnen darzulegen und zu beweisen. Hierzu zählt auch, die begehrte leidensgerechte Beschäftigung nach Art und Umfang zu konkretisieren, etwa durch Nennung der Berufsbezeichnung (z.B.: Bäcker, Sekretärin) oder Umschreibung der Tätigkeit (z.B.: Haushaltshilfe, Schreibkraft). 3. § 241 Abs. 2 BGB gewährt unter dem Gesichtspunkt der gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht keinen eigenständig einklagbaren Anspruch auf Versetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz. Dies ist nur dann der Fall, wenn die in § 241 Abs. 2 BGB normierte allgemeine Schutzpflicht gleichzeitig auch eine vertragliche oder gesetzliche (hier: § 81 Abs. 4 SGB IX) Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis ist. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 68/05 | |
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