1. Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz im Bereich des Leichenwesens (Leichentransport) nimmt die Gemeinde als Pflichtaufgabe nach Weisung wahr.
2. Hebt die Widerspruchsbehörde im Bereich der Pflichtaufgaben nach Weisung einen von der Gemeinde erlassenen Bescheid auf, kann die Klagebefugnis gegen den Widerspruchsbescheid nicht unter Berufung auf die kommunale Finanzhoheit mit einer damit verbundenen Schmälerung gemeindlicher Einnahmemöglichkeiten begründet werden.