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Leiche

Entscheidungen der Gerichte

BGH – Urteil, 1 StR 701/08 vom 29.04.2009

Zur Frage der Zulässigkeit einer heimlichen Überwachung von Ehegattengesprächen in einem eigens dafür zugewiesenen separaten Besuchsraum in der Untersuchungshaft ohne die übliche erkennbare Überwachung.

BFH – Urteil, I R 51/07 vom 29.10.2008

Auch wenn eine wirtschaftliche Betätigung durch landesrechtliche Regelungen in einem einzelnen Bundesland ausschließlich der öffentlichen Hand vorbehalten ist (hier: der Betrieb eines kommunalen Krematoriums in Nordrhein-Westfalen), handelt es sich nur dann um einen Hoheitsbetrieb i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 KStG, wenn der Markt für die angebotene Leistung örtlich so eingegrenzt ist, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung steuerpflichtiger Unternehmen in anderen Bundesländern oder EU-Mitgliedstaaten ausgeschlossen werden kann.

BSG – Urteil, B 9/9a VG 3/06 R vom 08.11.2007

1. Täter eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs können -ohne feste Altersgrenze - auch Kinder sein.

2. Mit natürlichem Vorsatz vermag auch zu handeln, wer weder seine Tat moralisch bewerten noch seine Impulse kontrollieren kann.

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 796/02 vom 08.11.2006

Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe über den durch die besondere Schwere der Schuld bedingten Zeitpunkt hinaus aus Gründen der Gefährlichkeit des Straftäters verletzt weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) noch das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance des Verurteilten auf Wiedererlangung der Freiheit ist durch strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Entscheidung über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe sicherzustellen.

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 578/02 vom 08.11.2006

Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe über den durch die besondere Schwere der Schuld bedingten Zeitpunkt hinaus aus Gründen der Gefährlichkeit des Straftäters verletzt weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) noch das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance des Verurteilten auf Wiedererlangung der Freiheit ist durch strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Entscheidung über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe sicherzustellen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 04.1232 vom 14.07.2006

1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82).

2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben.

3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst.

4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1161/04 vom 29.11.2005

1. Der durch Plastination auf Dauer konservierte tote menschliche Körper ist Leiche im Sinne des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg.

2. Die Plastination stellt keine Bestattung im Sinne des § 32 Abs. 1 BestattG dar.

3. Das in § 13 BestattVO enthaltene präventive Verbot mit Erlaubnisvorbehalt erstreckt sich nicht auf die Ausstellung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 03.1045 vom 15.06.2005

1. Ein Normenkontrollantrag gegen eine geänderte Rechtsvorschrift ist nach Ablauf der Antragsfrist hinsichtlich ihrer ursprünglichen Fassung unzulässig, wenn die Änderung rein redaktioneller Natur ist, ohne den materiellen Gehalt und Anwendungsbereich der Norm zu modifizieren; eine darüber hinausgehende Prüfung, ob der Antragsteller durch die Änderung zusätzlich beschwert wird (so BayVGH, U.v. 2.10.2001 - 23 N 01.723, BayVBl. 2002, 532), scheidet aus.

2. Der uneingeschränkte Zwang zur Benutzung eines gemeindlichen Leichenhauses ist unverhältnismäßig und verletzt die Berufsfreiheit privater Bestattungsunternehmer.

BGH – Urteil, 2 StR 310/04 vom 22.04.2005

1. Das Mordmerkmal "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs" liegt auch dann vor, wenn der Täter diese Befriedigung erst bei der späteren Betrachtung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Video) vom Tötungsakt und dem Umgang mit der Leiche finden will.

2. Rechtsgut des § 168 Abs. 1 StGB ist nicht nur der postmortale Persönlichkeitsschutz des Toten, sondern auch das Pietätsgefühl der Allgemeinheit. Das Einverständnis des Tatopfers in beschimpfenden Unfug an seiner Leiche ist deshalb nicht geeignet, die Strafbarkeit entfallen zu lassen.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1644/00 vom 19.04.2005

1. Die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet.

2. Die Normen über das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers (§ 2303 Abs. 1 BGB), über die Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Nr. 1 und 2 BGB und über den Pflichtteilsunwürdigkeitsgrund des § 2345 Abs. 2, § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

3. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung des § 2333 Nr. 1 BGB.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 188/03 vom 19.04.2005

1. Die grundsätzlich unentziehbare und bedarfsunabhängige wirtschaftliche Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass wird durch die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistet.

2. Die Normen über das Pflichtteilsrecht der Kinder des Erblassers (§ 2303 Abs. 1 BGB), über die Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 Nr. 1 und 2 BGB und über den Pflichtteilsunwürdigkeitsgrund des § 2345 Abs. 2, § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

3. Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Auslegung des § 2333 Nr. 1 BGB.

BGH – Urteil, 5 StR 14/04 vom 16.02.2005

Befehl zur Tötung eines Demonteurs von Selbstschußanlagen an der innerdeutschen Grenze.

BAYOBLG – Urteil, 4St RR 176/04 vom 11.01.2005

Ein dauerhaftes Abschiebehindernis, das für den Täter einen "Vertrauenstatbestand" bildet, kann nicht durch das Zwischenstadium eines nur "vorübergehenden Abschiebehindernisses", für welches § 58 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG nicht mehr gelten würde, beendet werden. Die Rechtssicherheit erfordert zwischen dem Dauerzustand der Nichtabschiebung und der Beendigung dieses Zustandes eine klare Zäsur, die auch für den Täter erkennbar sein muss (Anschluss an das Urteil des Senats vom Urteil vom 22.9.2004 - 4St RR 93/04).

BGH – Beschluss, 2 StR 367/04 vom 12.11.2004

Zu den Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Voraussetzungen seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie zu den Prüfungsanforderungen an das Gericht bei Vorliegen eines methodenkritischen Gegengutachtens.

BGH – Urteil, 2 StR 452/03 vom 28.01.2004

Zum Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe bei ausländischen Tätern.

BGH – Urteil, 1 StR 102/03 vom 02.12.2003

Ein erkennender Richter ist nicht "in der Sache" als Staatsanwalt tätig gewesen und deshalb von der Mitwirkung ausgeschlossen, weil er in seinem früheren Amt als Staatsanwalt im Rahmen von Todesermittlungen die Obduktion der Leiche eines vor der Hauptverhandlung verstorbenen Zeugen und Tatgeschädigten angeordnet hat.

Das gilt auch dann, wenn vor der Obduktion für den Fall einer bei dieser feststellbaren Fremdverursachung hypothetische Erwägungen über eine etwaige Verantwortung des Angeklagten für den Tod des Zeugen angestellt worden sind, die Obduktion jedoch keinen Anhalt für ein Fremdverschulden erbracht und die Todesermittlungen ohne weiteres eingestellt worden sind.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 CS 03.462 vom 21.02.2003

1. Der durch Plastination auf Dauer konservierte tote menschliche Körper ist Leiche i.S. des Bayer. Bestattungsgesetzes.

2. In der Abwägung zwischen Wissenschaftsfreiheit und Menschenwürde verletzt die didaktisch motivierte, Aufklärungszwecken dienende Ausstellung auch von Ganzkörperplastinaten nicht die in Art. 5 BestG niedergelegten allgemeinen Anforderungen im Umgang mit Leichen.

3. Demgegenüber ist der menschliche Leichnam als Stoff einer künstlerischen Gestaltung mit anschließender Präsentation entzogen; seine Instrumentalisierung zu kreativer Gestaltung als Medium eigener Formensprache verstößt gegen Art. 5 BestG.

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 3 Bf 415/01.A vom 27.08.2002

Ist der Herkunftsstaat des Ausländers unbekannt, darf das Bundesamt nicht feststellen, dass hinsichtlich des noch unbekannten Herkunftsstaats ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 AuslG nicht vorliegt.

BGH – Urteil, 3 StR 303/01 vom 12.12.2001

1. Bewirkt der Täter, der nach seiner Vorstellung vom Tatablauf den Taterfolg erst durch eine spätere Handlung herbeiführen will, diesen tatsächlich bereits durch eine frühere, so kommt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Herbeiführung des Taterfolgs über die Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf nur in Betracht, wenn der Täter bereits vor der Handlung, die den Taterfolg verursacht, die Schwelle zum Versuch überschritten hat oder sie zumindest mit dieser Handlung überschreitet.

2. Beabsichtigt der zur Tötung eines anderen entschlossene Täter, das Opfer beim ersten Angriff nur verteidigungsunfähig zu machen, die eigentliche Tötungshandlung dagegen erst nach einem genau geplanten mehraktigen Geschehensablauf in größerem örtlichen und zeitlichen Abstand auszuführen, so liegt in dem ersten Angriff jedenfalls dann noch kein unmittelbares Ansetzen zum Tötungsdelikt im Sinne des § 22 StGB, wenn nach seinem Tatplan innerhalb des zum Taterfolg führenden Gesamtgeschehens auch Handlungsschritte vorgesehen sind, die in keinem inneren Zusammenhang mit der Tötung stehen und durch den vorherigen Tod des Tatopfers vereitelt würden.

BGH – Urteil, 1 StR 220/01 vom 22.11.2001

Zur Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Fortführung von BGHSt 38, 214 und von BGHSt 46, 93).

BGH – Urteil, 1 StR 198/01 vom 28.06.2001

Das Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 1 StPO gilt auch soweit der Verteidiger im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens als Zeugenbeistand für den Verurteilten tätig ist.

BGH – Beschluss, 1 StR 675/99 vom 10.03.2000

StGB § 211 Abs. 2, § 13 Abs. 1, § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

Zur Verknüpfung von Verdeckungsabsicht und Tötungsvorsatz sowie zum Rücktritt beim Verdeckungsmord durch Unterlassen.

BGH, Beschl. vom 10. März 2000 - 1 StR 675/99 -
LG Stuttgart

BGH – Beschluss, 5 StR 174/09 vom 25.06.2009

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1807/07 vom 19.02.2008

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 3 B 04.2722 vom 03.04.2007

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1637/05 vom 22.08.2006

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1168/04 vom 22.08.2006

BGH – Urteil, 2 StR 41/06 vom 05.04.2006

BGH – Urteil, 2 StR 585/05 vom 22.03.2006

BGH – Urteil, 1 StR 218/05 vom 27.10.2005


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