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Leibzucht Leibgedinge

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 153/02 vom 21.10.2002

Rechtsgebiete:KostO, BGB
Stichwort:Leibzucht Leibgedinge
Leitsatz:Für einen Gutsüberlassungsvertrag im Sinn von § 62 Abs. 2 KostO ist wesentlich, dass hinsichtlich des übergebenen Vermögens ein Zustand geschaffen wird, wie er sich im Fall der Beerbung des Überlassers ergeben würde (successio anticipata). Die Gebührenermäßigung nach § 62 Abs. 2 KostO gilt deshalb nicht für die Eintragung eines den gesamten Grundbesitz betreffenden Nießbrauch, den sich die Übertragenden bei einem Schenkungsvertrag in vorweggenommener Erbfolge vorbehalten haben.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 153/02




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