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Leibesvisitation

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2211/02 vom 18.12.2003

1. Auf die landesrechtliche Vorschrift des § 36 Abs. 1 Nr. 2 PolG können erkennungsdienstliche Maßnahmen zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten nur gestützt werden, soweit nicht § 81 b 2. Alt. StPO aus Anlass eines Strafverfahrens gegen einen "Beschuldigten" zur Vornahme präventiv-polizeilicher erkennungsdienstlicher Maßnahmen ermächtigt (wie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238; Sächs. OVG, Beschluss vom 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 238 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.1.1999, DÖV 1999, 522 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.12.2002 - 1 S 2244/02 -).

2. Mit Blick auf den Wortlaut des § 81 b 2. Alt. StPO ("Soweit") und den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bedarf es in jedem Einzelfall der Prüfung, ob die im Rahmen einer erkennungsdienstlichen Behandlung durchzuführenden Maßnahmen auch ihrem Umfang nach notwendig sind. Dabei ist das Erfordernis, dass die angefertigten Unterlagen bzw. die gespeicherten Daten in zukünftigen Ermittlungsverfahren die Ermittlungen der Polizei fördern können, dahingehend zu konkretisieren, dass die Unterlagen bzw. Daten gerade für die Aufklärung solcher Straftaten geeignet und erforderlich sein müssen, für die im konkreten Fall eine Wiederholungsgefahr begründet werden kann.

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