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Lehrveranstaltung

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11261/08.OVG vom 26.03.2009

Zur Frage, ob eine Ausbildung (hier Studium an einer Fachhochschule) bereits mit dem Besuch eines Vorkurses (hier in Mathematik) aufgenommen worden ist und für diesen Monat ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz besteht, wenn der Vorkurs im Monat vor dem von der Ausbildungsstätte ausgewiesenen Beginn der Lehrveranstaltungen stattfindet.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 4/09 vom 24.02.2009

Die Universitäten können die zulassung von Gashörern zu Lehrveranstaltungen in zulassungsbeschränkten Fächern generell ausschließen.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 403/08 vom 16.01.2009

1. Der Beamtete Hochschullehrer hat ein Recht auf seinen konkret-funktionellen Aufgabenbereich, der durch seine Berufung und die Funktionsbeschreibung seiner Professur beschrieben wird.

2. Weisungen, die diesen Aufgabenbereich berühren, stellen einen Verwaltungsakt dar.

3. Ein Hochschullehrer ist nicht verpflichtet, Lehrveranstaltungen ausserhalb seines Faches und seinem Berufungsgebiete verwandter Gebiete zu übernehmen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11510/06.OVG vom 19.04.2007

1. Zu den Anforderungen an einen so genannten integrierten Studiengang im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG.

2. Zur Frage, wann der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern von besonderer Bedeutung im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BAföG ist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 10132/05.OVG vom 11.03.2005

Mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot ist vereinbar, dass die Lehrveranstaltungen nebenberuflich an der Universität tätiger habilitierter Wissenschaftler, denen die Lehrbefugnis (venia legendi) verliehen wurde (insbesondere Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren), nicht als Lehrauftragsstunden i.S.d. § 10 KapVO in die Kapazitätsermittlung einbezogen werden

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 12088/03.OVG vom 01.03.2004

Zu den Auswirkungen der Erhöhung der Studien- und Prüfungsanforderungen durch die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 auf die Lehrnachfrage im Rahmen der Kapazitätsermittlung für den Studiengang Medizin.

Die in der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 vorgesehene möglichst weitgehende Verknüpfung der Vermittlung des theoretischen und klinischen Wissens während der gesamten medizinischen Ausbildung zwingt die Universität nicht, Kliniker im Rahmen des vorklinischen Studienabschnitts einzusetzen.

In der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 vorgeschriebene Pflichtveranstaltungen dürfen jedenfalls dann schon vor dem In-Kraft-Treten einer die Einzelheiten regelnden Studienordnung in die Kapazitätsberechnung eingestellt werden, wenn die sich daraus ergebende Zulassungszahl im Rahmen der Ermittlung der jährlichen Aufnahmekapazität gegebenenfalls korrigiert werden kann.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 157/03 vom 16.09.2003

1. Professoren haben keinen Rechtsanspruch darauf, bestimmte Lehrveranstaltungen durch Aushang am Schwarzen Brett bekannt zu geben oder in das Vorlesungsverzeichnis aufgenommene Veranstaltungen mit von ihnen gewählten Kommentaren zu versehen.

2. Die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit umfasst nicht die Festlegung von verfahrensmäßigen Vor-aussetzungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 576/03 vom 28.04.2003

Ein Professor darf Lehrveranstaltungen abhalten, die gegenständlich in Konkurrenz zu Lehrveranstaltungen eines anderen Hochschullehrers treten (im Anschluss an BVerwGE 20, 235).

Das gilt auch für emeritierte Professoren.

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