JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Lehrmeinung
| Rechtsgebiete: | SGG |
| Stichwort: | Lehrmeinung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9 VG 1/08 R | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Stichwort: | Lehrmeinung |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 26 U 28/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Stichwort: | Lehrmeinung |
| Leitsatz: | 1. Eine Dauertherapie mit Glukokortikosteroiden (hier: Dexamethason (r)) ist trotz der damit verbundenen Risiken erheblicher Nebenwirkungen nicht behandlungsfehlerhaft, wenn Behandlungsalternativen nicht gegeben sind bzw. vom Patienten trotz eingehender Aufklärung über die Risiken der dauerhaften Kortisonbehandlung einerseits und diejenigen der Nichtbehandlung andererseits strikt abgelehnt werden. 2. Ein Arzt (hier der Hausarzt) ist nicht verpflichtet, die Dauerbehandlung mit Glukokortikosteroiden trotz Überschreitens der sog. "Cusching-Schwellendosis" abzubrechen, wenn der Patient seinen medizinischen Ratschlägen nicht Folge leistet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entscheidung des Patienten nicht auf mangelnder Urteilskraft oder auf Unverständnis beruht, sondern auf einer bewussten Entscheidung für ein u.U. kürzeres, aber mit höherer Lebensqualität geführtes Leben. 3. Auch wenn ein medizinischer Sachverständiger eine Therapiewahlentscheidung als eine "schwer wiegende Fehlentscheidung" bezeichnet, ist daraus nicht ohne Weiteres auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen; vielmehr ist regelmäßig mit dem Sachverständigen zu erörtern, ob er den Behandlungsfehler lediglich im Hinblick auf seine konkreten Folgen als "schwer wiegend" bewertet oder wegen des Grades der Abweichung vom medizinischen Facharztstandard. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 8/08 | |
| Rechtsgebiete: | SVG, SGB VII, RVO, BKV |
| Schlagworte: | Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Soldat auf Zeit - Arzt - Leukämie - Kannversorgung - Zweijahreszeitraum - Infektionskrankheit |
| Stichwort: | Lehrmeinung |
| Leitsatz: | Eine Leukämie ist bei einem als Arzt bei der Bundeswehr tätigen Soldaten auf Zeit ua dann als Folge einer Wehrdienstbeschädigung anzuerkennen, wenn sich diese innerhalb von zwei Jahren nach einer mit Wahrscheinlichkeit wehrdienstbedingten, auf das lymphatische System einwirkenden Infektionskrankheit manifestiert. Ob eine Infektionskrankheit als wehrdienstbedingt angesehen werden kann, richtet sich im Allgemeinen nach den Grundsätzen des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 9/9a VS 5/06 R | |
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