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Lehrer Pool-Vertrag

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LAG-KOELN – Urteil, 8 Sa 369/02 vom 16.10.2002

Rechtsgebiete:GG, BGB
Schlagworte:Befristung, Lehrer Pool-Vertrag, Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis, Zusage
Stichwort:Lehrer Pool-Vertrag
Leitsatz:Ausfluss des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 33 GG ist das Prinzip der sog. Bestenauslese, in dem nach objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Kriterien Zugang zu einem öffentlichen Amt gewährleistet wird. Dieses Prinzip einer durchgeführten Bestenauslese bleibt auch dann gewahrt, wenn im Zusammenhang mit sogenannten Poolverträgen für Lehrer des Landes die Zusage verknüpft wird, die Pool-Lehrkraft bei Bewährung während der gesamten Dauer des Pool-Vertrages in eine Dauerbeschäftigung zu übernehmen.

Eine unzulässige Benachteiligung gegenüber Lehrern in sog. EZU-Verträgen (Erziehungsurlaubsvertretungen) ist in dieser Handhabung allein deshalb nicht zu sehen, weil diese nicht nach dem Prinzip der Bestenauslese ausgewählt werden.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 8 Sa 369/02




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