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Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 B 379/09 vom 07.08.2009

Rechtsgebiete:GG, SächsVerf, UKG, VwGO
Schlagworte:Universität, Universitätsklinikum, Umzug, Diagnostik, Forschung, Lehre, Zustimmung, Aufsichtsrat, Dekanat
Stichwort:Lehre
Leitsatz:1. Sowohl das Erfordernis der Zustimmung des Aufsichtsrates (§ 9 Abs. 2 UKG) als auch das Zustimmungserfordernis des Dekanats der Medizinischen Fakultät (§ 7 Satz 3 UKG) haben Sicherungsfunktion für die individualgrundrechtliche Wissenschaftsfreiheit des medizinischen Hochschullehrers.

2. Die räumliche Aufspaltung eines Institutes in einen diagnostischen Teil einerseits und einen Lehr- und Forschungsteil andererseits geht über den laufenden Geschäftsbetrieb des Universitätsklinikums hinaus und betrifft die Forschung und Lehre unmittelbar.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 379/09



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 BN 1.05 vom 22.08.2005

Rechtsgebiete:GG, HRG, VwGO
Schlagworte:Universität, Hochschule, Hochschullehrer, Professor, emeritierter Professor, Emeritus, Studien- und Prüfungsordnung, Lehre, Lehrfreiheit, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Remonstration
Stichwort:Lehre
Leitsatz:1. Die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) setzt voraus, dass der Antragsteller substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in seinen subjektiven Rechten verletzt wird.

2. Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule sind vorrangig an dem Grundrecht der Studenten auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zu messen. Eine Kollision mit dem Grundrecht der Hochschullehrer auf Lehrfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) ist nur denkbar, soweit von den gestellten Leistungsanforderungen Rückwirkungen auf die inhaltliche und methodische Gestaltung der Lehrveranstaltungen ausgehen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 BN 1.05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 10132/05.OVG vom 11.03.2005

Rechtsgebiete:UG, HochSchG, KapVO, HLehrVO
Schlagworte:Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Kapazitätserschöpfung, Aufnahmekapazität, Lehrverpflichtung, Lehraufgaben, Lehrauftrag, Lehrauftragsstunde, Lehrveranstaltung, Lehre, Lehrleistungen, Lehreinheit, vorklinische Medizin, klinische Medizin, Titellehre, Privatdozent, außerplanmäßiger Professor, Honorarprofessor, Habilitation, Habilitierter, Lehrbefugnis, venia legendi, nebenberuflicher Wissenschaftler, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Studiengang, Dienstleistung
Stichwort:Lehre
Leitsatz:Mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot ist vereinbar, dass die Lehrveranstaltungen nebenberuflich an der Universität tätiger habilitierter Wissenschaftler, denen die Lehrbefugnis (venia legendi) verliehen wurde (insbesondere Privatdozenten und außerplanmäßige Professoren), nicht als Lehrauftragsstunden i.S.d. § 10 KapVO in die Kapazitätsermittlung einbezogen werden
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 10132/05.OVG

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 12 TG 3649/04 vom 29.12.2004

Rechtsgebiete:ARB 1/80, FreizügG/EU, Richtlinie 2004/38/EG
Schlagworte:Abschiebung, Arbeitsmarkt, Arbeitsplatz, aufenthaltsrechtliche Position, Ausreisepflicht, Bestandskraft, Erlöschen, Geburt, Integration, Kind eines türkischen Arbeitnehmers, Lehre, Sofortvollzug, Unionsbürger, Verfahrensgarantie, volljährig
Stichwort:Lehre
Leitsatz:1. Ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erwerben auch die in Deutschland geborenen Kinder eines türkischen Arbeitnehmers, der eine aufenthaltsrechtliche Position nach Art. 6 ARB 1/80 inne hat. Das Aufenthaltsrecht kann weiter geltend gemacht werden, wenn der türkische Arbeitnehmer inzwischen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist und erlischt ferner nicht dadurch, dass der Begünstigte etwa durch Verbüßung einer zeitigen Freiheitsstrafe zeitweilig dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (jeweils im Anschluss an EuGH, 11.11.2004, C-467/02).

2. Türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht aufgrund Assoziationsrechts inne haben, können sich nicht auf entsprechende Anwendung der für Unionsbürger bestehenden verfahrensrechtlichen Position nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU berufen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 12 TG 3649/04


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