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Lehrdeputat

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 NB 1048/06 vom 24.09.2007

Rechtsgebiete:KapVO, LVVO, NHZG
Schlagworte:Betreuungsrelation, Dienstleistungsexport, Gruppengröße, Hochschulzulassung, Lehrdeputat, Oberassistenten, Schwundberechnung, Schwundquote, Sicherheitszuschlag, Teilstudienplatz, wissenschaftliche Mitarbeiter, Hochschulzulassungsrecht
Stichwort:Lehrdeputat
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 NB 1048/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 D 11327/04.OVG vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:HSchulG, KapVO, HLehrVO
Schlagworte:Hochschulzulassung, Numerus clausus, Zulassung zum Studium, vorläufige Zulassung, Studienzulassung, Studienplatz, Studienplatzvergabe, Vergabeverfahren, einstweilige Anordnung, Ausbildungskapazität, Kapazität, Kapazitätsermittlung, Aufnahmekapazität, Lehrverpflichtung, Ermäßigung, Ermäßigung der Lehrverpflichtung, Lehrdeputat, Deputatsermäßigung, Lehrbedarf, Lehraufgaben, wissenschaftlicher Mitarbeiter, Dienstleistungsbedarf, Studienanfänger, Studienanfängerzahl, Lehrangebot, Lehrnachfrage, Befristung, befristeter Vertrag, befristeter Arbeitsvertrag, unbefristeter Arbeitsvertrag, unbefristeter Vertrag, unbefristete Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung, Qualifizierung, wissenschaftliche Qualifizierung, Drittmittel, Zuwendungsbedingung, Bewilligungsbescheid, Sachgrund, Vertragsauslegung, Ermessen, Wissenschaftsbetrieb
Stichwort:Lehrdeputat
Leitsatz:Zur Berücksichtigung der Interessen von Studienbewerbern im Zusammenhang mit der (kapazitätsvermindernden) Befristung der Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2004 (NJW 2004, 2803), mit welcher das 5. HRGÄndG ex tunc für nichtig erklärt wurde, hat nicht zur Folge, dass durch sämtliche nach dem 23. Februar 2002 unter (vermeintlicher) Geltung der erleichterten Befristungsmöglichkeiten des 5. HRGÄndG mit wissenschaftlichen Mitarbeitern für einen festgelegten Zeitraum geschlossenen Verträge unbefristete Beschäftigungsverhältnisse begründet wurden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 D 11327/04.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 NB 729/04 vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:HRG, NHG, VWGO, ZPO
Schlagworte:Beschwerdebegründungsfrist, Kapazitätserschöpfungsgebot, Lehrdeputat, Numerus-clausus, Sorgfaltspflicht, Stellenverlagerung, Telefax, Wiedereinsetzung
Stichwort:Lehrdeputat
Leitsatz:1. Wird auf Grund eines allgemein gehaltenen Beschlusses eines Hochschulgremiums, mit dem die Chancen der Hochschule verbessert werden sollen, in zukünftigen Lehrstuhlbesetzungsverfahren qualifizierte Bewerber berufen zu können, in einem dem Numerus-clausus unterliegenden Studienfach - hier Psychologie - eine der Lehre dienende Stelle in einen nicht dem Numerus-clausus unterliegenden Studiengang - hier Zoologie - verlagert, so kann eine damit verbundene Reduzierung des Lehrangebots nicht kapazitätsmindernd anerkannt werden.

2. Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsmittelführers bei Übersendung der Beschwerdebegründungsschrift per Telefax, wenn der Rechtsmittelführer die Rechtsmittelfrist bis kurz vor deren Ablauf ausschöpft.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 NB 729/04


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