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Lehrberechtigung

Entscheidungen der Gerichte

OVG-SAARLAND – Urteil, 3 A 154/08 vom 26.06.2009

1. Hinsichtlich der bei der Verleihung des Titels "außerplanmäßige Professorin" gemäß § 43 Abs. 2 SUG zu treffenden Feststellung, dass sich die Bewerberin mit ihrer wissenschaftlichen Qualifikation eindeutig vom Durchschnitt abhebt, steht der Hochschule eine Einschätzungsprärogative zu. Dies folgt verfassungsrechtlich aus Art. 5 Abs. 3 GG. Im Hinblick auf die Einschätzungsprärogative der Beklagten ist es nicht Sache des Verwaltungsgericht, über die wissenschaftlichen Leistungen eines klagenden Bewerbers Gutachten einzuholen und auf dieser Grundlage die Qualifikation für die Hochschule verbindlich festzustellen.

2. § 43 Abs. 2 SUG verweist für die Verleihung des Titels "außerplanmäßige Professorin" in vollem Umfang auf die in § 33 SUG festgelegten Einstellungsvoraussetzungen für Professoren/innen, somit auch auf die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen. Hat die Bewerberin die gesetzliche Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand bereits überschritten, so steht dies einem Anspruch auf Verleihung der Bezeichnung "außerplanmäßige Professorin" entgegen.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 B 1911/08.GM.S8 vom 12.05.2009

Nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdebegründungsfrist gemäß § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO können nur noch fristgerecht vorgebrachte Beschwerdegründe vertieft werden.

Eine Vertiefung bisherigen Vorbringens ist nicht gegeben, wenn in Anknüpfung an fristgerecht geltend gemachte einzelne Bestandteile der Kapazitätsberechnung (hier: Dienstleistungsexport) Aspekte geltend gemacht werden, die noch nicht Gegenstand des fristgerechten Vortrages gewesen sind.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz hat keine Bedeutung für die kapazitätsrechtliche Berücksichtigung der tatsächlichen Lehrleistung von Drittmittelbediensteten, weil sich für diese keine Lehrverpflichtung aus dem genannten Gesetz ableiten lässt, weshalb auch eine Analogie zur Berücksichtigung der sogenannten Titellehre (mit Lehrverpflichtung) ausscheidet.

Bei der Ermittlung des Dienstleistungsexports des Studiengangs Medizin in nicht zugeordnete Studiengänge sind nach § 11 Abs. 1 KapVO nur Lehrveranstaltungsstunden zu berücksichtigen, die der genannte Studiengang aufgrund einer Studien- oder Prüfungsordnung des nicht zugeordneten Studienganges an diesen zu erbringen verpflichtet ist und tatsächlich erbringt. Hierbei ist grundsätzlich nicht allein die Benennung einer Lehrveranstaltung bedeutsam, sondern auch ihr Inhalt.

Lehrveranstaltungen der mikroskopischen Anatomie können nicht auf von der
Studienordnung des nicht zugeordneten Studiengangs (hier: Zahnmedizin) geforderte Lehrveranstaltungen der makroskopischen Anatomie angerechnet werden.

Eine Universität ist nicht verpflichtet, die integrierten Seminare nach § 2 Abs. 2 Satz 5 ÄAppoO vom Lehrpersonal des klinischen Ausbildungsabschnittes durchführen zu lassen oder diese mit den Curricularanteil der Vorklinik mindernder Wirkung hieran zu beteiligen.

Rechnerisch auf das Wintersemester entfallende weitere Studienplätze können trotz der jahresbezogenen Kapazitätsberechnung auch dann nicht an Studienbewerber für das nachfolgende Sommersemester vergeben werden, wenn diese weitere Studienplätze erst in den dieses Sommersemester betreffenden Eilverfahren ermittelt worden sind.

Hat die Universität aufgrund der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts ein Losverfahren durchgeführt und zur Vergabe der von ihm errechneten zusätzlichen Studienplätze eine Losrangliste erstellt, können im nachfolgenden Beschwerdeverfahren etwa ermittelte weitere Studienplätze ebenfalls nach dieser Rangliste vergeben werden, wobei nur die noch im Beschwerdeverfahren beteiligten Mitbewerber zu berücksichtigen sind.

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 B 94/09.PV vom 22.01.2009

1. Eine Rechtsverordnung ist verkündet, wenn das Verkündungsblatt, in der sie abgedruckt ist, erschienen ist. Erschienen ist das bereits gedruckte Blatt nach der sog. Entäußerungstheorie mit dem Inverkehrbringen des ersten Stückes der jeweiligen Nummer. Das Inverkehrbringen kann auch durch Bereitstellung im Internet am aufgedruckten Erscheinungstag erfolgen, wenn mit der Verteilung der Druckexemplare alsbald begonnen wird.

2. Werden Mitwirkungsrechte einer Personalvertretung dadurch beeinträchtigt, dass eine ansonsten mtwirkungsbedürftige Angelegenheit durch Rechtsverordnung geregelt wird, sind mit darauf beruhenden personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten befasste Verwaltungsgerichte befugt und verpflichtet, die Verordnung im Wege inzidenter Normenkontrolle auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigen Recht zu untersuchen.

3. Die Verordnung über das besondere berufsbegleitende Verfahren zum Erwerb einer einem Lehramt gleichgestellten Qualifikation vom 9. Januar 2009 (ABl. HKM S. 2) ist ohne hinreichende Verordnungsermächtigung ergangen und daher verfassungswidrig.

Dem für ihre Umsetzung verantwortlichen Dienststellenleiter können deshalb - gestützt auf § 111 Abs. 2 HPVG - auf der Verordnung beruhende Vollzugsmaßnahmen im Wege einstweiliger Verfügung untersagt werden.

BFH – Urteil, V R 58/05 vom 17.04.2008

1. Die Durchführung von eintägigen Fortbildungsseminaren der Bundessteuerberaterkammer für Steuerberater durch einen selbständigen Referenten gegen Entgelt ist umsatzsteuerpflichtig.

2. § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1993 begünstigt nur die Träger privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, nicht aber selbständige Referenten, die an diesen Schulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen Unterricht erteilen (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. August 1998 V R 73/97, BFHE 187, 60, BStBl II 1999, 376).

3. Die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1993 ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der in dieser Vorschrift bezeichneten Umsätze. Sie ist für denjenigen beizubringen, der sich auf die Steuerbefreiung beruft.

4. Ein Steuerpflichtiger kann sich nicht auf Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG berufen, wenn er nicht als "andere Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter vergleichbarer Zielsetzung" anerkannt ist.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 2089/04 vom 29.10.2004

Die fehlerhafte Bestellung eines Prüfungsausschusses durch den Fakultätsrat beeinträchtigt einen entpflichteten Professor in seiner Rechtsstellung als Prüfer offensichtlich nicht.

BAG – Urteil, 8 AZR 460/01 vom 16.05.2002

Die Angabe einer Vergütungsgruppe kann in einem Arbeitsvertrag eines Lehrers im Geltungsbereich des BAT-O ausnahmsweise konstitutive Bedeutung haben, wenn kein Eingruppierungssystem mit abstrakten Tätigkeitsmerkmalen auf das Rechtsverhältnis Anwendung findet oder dieses hinsichtlich der Tätigkeit bzw. der Ausbildung des Lehrers lückenhaft ist.

BAG – Urteil, 8 AZR 26/01 vom 06.09.2001

1. Fachschulteilabschlüsse stellen auch in Verbindung mit einem Fachabschluß für Berufspädagogik keinen Fachschulabschluß dar.

2. Die Protokollnotiz Nr. 6 zu Abschnitt B der TdL-Richtlinien vom 22. Juni 1995 steht der Korrektur einer schon bei Inkrafttreten der Richtlinien fehlerhaften Eingruppierung nicht entgegen.

BAG – Urteil, 10 AZR 518/97 vom 25.11.1998

Leitsatz:

Eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag mit einer im Freistaat Sachsen beschäftigten Lehrkraft, nach der für die Eingruppierung die jeweilige Fassung der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gilt, ist in der Regel dahingehend auszulegen, daß seit dem 1. Juli 1995 auch die Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 (Arbeitgeber-Richtlinien) in ihrer jeweiligen Fassung gelten sollen.

Aktenzeichen: 10 AZR 518/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 25. November 1998
- 10 AZR 518/97 -

I. Arbeitsgericht
Zwickau
- 8 Ca 2993/96 -
Urteil vom 28. November 1996

II. Sächsisches
Landesarbeitsgericht
- 4 Sa 47/97 -
Urteil vom 18. Juni 1997

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 3.97 vom 13.11.1997

Leitsatz:

Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Anerkennung ausländischer Fluglehrberechtigungen in Deutschland.

Urteil des 3. Senats vom 13. November 1997 - BVerwG 3 C 3.97

I. VG Braunschweig vom 15.02.1995 - Az.: VG 10 A 10348/93 -
II. OVG Lüneburg vom 13.05.1996 - Az.: OVG 12 L 1788/95 -

LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 Sa 704/05 vom 11.01.2006


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