Im Anschluss an die 2-jährige Ausbildung zum staatlich geprüften Sozialassistenten und die 2-jährige Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher kann Ausbildungsförderung für ein Lehramtsstudium weder nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BAföG noch nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BAföG gewährt werden.