JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Legendiertes MfS-Vermögen
| Rechtsgebiete: | Einigungsvertrag, 4. DVO/TreuhG, VZOG |
| Schlagworte: | Legendiertes MfS-Vermögen, Wirksamkeit des Erwerbs von legendiertem MfS-Vermögen durch Private, Strohmanngeschäft, Treuhandverhältnis. |
| Stichwort: | Legendiertes MfS-Vermögen |
| Leitsatz: | Leitsatz: Das auf Veranlassung und im ausschließlichen Interesse des Ministeriums für Staatssicherheit über "Strohmänner" erworbene und auf deren Namen im Grundbuch eingetragene Immobiliarvermögen ("legendiertes MfS-Vermögen") war einem wirksamen Erwerb durch Dritte aufgrund eines mit dem "Strohmann" vor Inkrafttreten der 4. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz abgeschlossenen notariellen Kaufvertrages und einer nach dem Beitritt erfolgten Grundbucheintragung zugänglich. Urteil des 3. Senats vom 16. März 2000 - BVerwG 3 C 15.99 - I. VG Berlin vom 07.10.1998 - Az.: VG 15 A 200.97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 15.99 | |
| Rechtsgebiete: | Einigungsvertrag |
| Schlagworte: | Legendiertes MfS-Vermögen, Zuführung zu neuen öffentlichen Zwecken, Anforderungen an die Zweckbestimmung. |
| Stichwort: | Legendiertes MfS-Vermögen |
| Leitsatz: | Leitsätze: Früheres MfS-Vermögen ist nur dann neuen öffentlichen oder sozialen Zwecken i.S. von Art. 21 Abs. 1 Satz 2 EV zugeführt worden, wenn die neue Nutzung auf Dauer angelegt war und sich in der Außenwelt - sei es durch vertragliche Abmachungen oder hoheitliche Entscheidungen, sei es durch Änderungen tatsächlicher Art - manifestiert hat. Das Kriterium der Beständigkeit verlangt eine stichtagsgerechte Fixierung der Zweckbestimmung in einer Weise, die die Verwirklichung und Beibehaltung dieses Zweckes nicht in das Belieben des Begünstigten stellt. Beschluß des 3. Senats vom 8. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 100.98 - I. VG Berlin vom 30.03.1998 - Az.: VG 27 A 219.94 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 100.98 | |
"Legendiertes MfS-Vermögen - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum