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Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegende "Lieferung von Wasser"

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 61/03 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:UStG 1999, KStG, Richtlinie 77/388/EWG, BMF-Schreiben
Schlagworte:Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegende "Lieferung von Wasser" - Kein Ausschluss von der Steuerermäßigung durch bloße Verwaltungsanweisung
Stichwort:Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen als dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegende "Lieferung von Wasser"
Leitsatz:Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Legen eines Hausanschlusses) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage zum UStG und ist deshalb mit dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern, wenn die Anschlussleistung an den späteren Wasserbezieher erbracht wird.
Volltext: BFH - Urteil, V R 61/03




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