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Legehennen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 48.07 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BImSchG, VwGO, TierSchG, TierSchNutztV, Richtlinie 1999/74/EG
Schlagworte:Feststellungsklage, Zulässigkeit, Rechtsverhältnis, Klageänderung, Erledigungserklärung, Protokollierungspflicht, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Geltung, unmittelbar, Legehennen, Haltung, Käfig, Legebatterie, Altanlage, Genehmigung, Tierhalter, Pflichten, Tierschutz, Bestandsschutz, Übergangsvorschriften, Inhalts- und Schrankenbestimmung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Inländerdiskriminierung
Stichwort:Legehennen
Leitsatz:1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wirkt gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.

2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 48.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 4.08 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BImSchG, TierSchG, TierSchNutztV, Richtlinie 1999/74/EG
Schlagworte:Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Geltung, unmittelbar, Legehennen, Haltung, Käfig, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Baugenehmigung, Legebatterie, Altanlage, Tierhalter, Pflichten, Tierschutz, Bestandsschutz, Übergangsvorschriften, Inhalts- und Schrankenbestimmung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Inländerdiskriminierung
Stichwort:Legehennen
Leitsatz:1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.

2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 4.08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 ME 80/08 vom 10.06.2008

Rechtsgebiete:ÖkLbKontrStV, ÖLG, VO (EWG) Nr. 2092/91
Schlagworte:Aufzucht, konventionelle, Aufzucht, ökologische, Bio-Eier, Legehennen, Legehennendurchgang, Ökolandbau, Ökologischer Landbau, Umstellung
Stichwort:Legehennen
Leitsatz:1. Die Voraussetzungen des Teils B des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 zu den Umstellungszeiträumen bei Tieren und tierischen Erzeugnissen für den Wechsel von konventionellem auf ökologischen Landbau (Nr. 2.2.1) und zur Herkunft der Tiere (Nr. 3.3 bis Nr. 3.11) gelten kumulativ, so dass eine Aufstallung von konventionellen Legehennen ohne Ausnahmegenehmigung nicht verordnungskonform ist, sondern einen Verstoß mit Langzeitwirkung i.S.v. von Art. 9 Abs. 9 und Art. 10 Abs. 3 VO (EWG) Nr. 2092/91 zur Folge hat.

2. Die Zertifizierung durch eine nicht beliehene Kontrollstelle kann eine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung nach Teil B Nr. 3.3 bis Nr. 3.11 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 nicht entbehrlich machen. Offen bleibt, ob nach der niedersächsischen Zuständigkeitsregelung die Ausnahmegenehmigung nach Nr. 3.3 ausschließlich von der Kontrollbehörde oder auch von einer nicht beliehenen Kontrollstelle erteilt werden kann.

3. Legehennen aus konventioneller Aufzucht können nur unter den engen Voraussetzungen des Teils B Nr. 3.4 bis 3.7 des Anhangs I der VO (EWG) Nr. 2092/91 in ökologische Produktionseinheiten eingestellt werden. Diese Bestimmungen gelten jedenfalls auch bei einer zum Zeitpunkt der Aufstallung bereits beabsichtigten Produktion von Bio-Eiern.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 13 ME 80/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 139/06 vom 18.12.2007

Rechtsgebiete:BImSchG, TierSchG, TierSchNutztV
Schlagworte:Anlage, immissionsschutzrechtliche, Baugenehmigung, Bestandsschutz, Genehmigung, immissionsschutzrechtliche, Käfighaltung, Legehennen, Tierschutz
Stichwort:Legehennen
Leitsatz:Weder eine für die Legehennenhaltung in Käfigen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung noch eine zu einem späteren Zeitpunkt erteilte Baugenehmigung, mit der eine Änderung der Nutzung der immissionsschutzrechtlichen Anlage baurechtlich legalisiert wird, vermittelt Bestandsschutz, der sich gegen nachträglich gestiegene Anforderungen zur Haltung von Legehennen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung durchsetzen könnte.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 139/06


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