JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Legasthenie
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, Hilfeplanverfahren, Legasthenie, Rechtschreibstörung, seelische Behinderung, seelische Störung |
| Stichwort: | Legasthenie |
| Leitsatz: | Die Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 35 a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII für die Gewährung einer Eingliederungshilfe dem Grunde nach vorliegen, setzt die Aufstellung eines Hilfeplans nicht voraus. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 128/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Beeinträchtigung, Behinderung, Beurteilungsspielraum, Entscheidungsprozess, Eingliederungshilfe, Förderunterricht, geistig, geistige Behinderung, Hilfeplan, Jugendhilfe, Jugendhilferecht, Leben in der Gesellschaft, Kontrolle, kooperativ, Leistungsstörung, legasthen, Legasthenie, Legasthenietherapie, Lese-Rechtschreibschwäche, Lese-Rechtschreibstörung, pädagogisch, psychosomatische Reaktion, Rechtschreibschwäche, Rechtschreibstörung, Schulängste, Schule, Schulphobie, Schulprobleme, seelisch, seelische Behinderung, seelische Gesundheit, seelische Störung, sekundär, Sekundärfolge, sozialer Kontakt, Teilhabe, unbestimmter Rechtsbegriff, Vereinzelung, Versagensängste, Verweigerung |
| Stichwort: | Legasthenie |
| Leitsatz: | 1. Eine Lese-Rechtschreibstörung oder Legasthenie (ICD 10 - F 81.0) stellt keine seelische Störung dar und führt deshalb als solche nicht zu einer Abweichung der seelischen Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen vom alterstypischen Zustand im Sinne von § 35a Abs. 1 SGB VIII. 2. Zwar kann es als Sekundärfolge einer Legasthenie zu einer seelischen Störung oder psychosomatischen Reaktion des Kindes oder Jugendlichen kommen. Die Voraussetzungen des § 35a Abs. 1 SGB VIII sind jedoch auch dann nur erfüllt, wenn die sekundäre seelische Störung nach Breite, Tiefe und Dauer so intensiv ist, dass dadurch die Fähigkeit des Kindes oder Jugendlichen zur Eingliederung in die Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Bloße Schulprobleme und Schulängste genügen hierfür nicht. 3. Die Auslegung und Anwendung der unbestimmten Rechtsbegriffe in § 35a Abs. 1 SGB VIII unterliegt einer uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Ein - verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer -Beurteilungsspielraum steht dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe erst im Hilfeplanverfahren aufgrund des dort gebotenen kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses bezüglich der im Einzelfall angezeigten Hilfe zu. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 E 10212/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Behinderung, seelische, Eingliederungshilfe, Hochbegabung, Internatsunterbringung, Legasthenie |
| Stichwort: | Legasthenie |
| Leitsatz: | Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für eine Internatsunterbringung. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 300/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Legasthenie, Wunsch- und Wahlrecht |
| Stichwort: | Legasthenie |
| Leitsatz: | 1. Das für alle Leistungen nach § 35 a SGB VIII geltende Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten nach § 5 SGB VIII ist vom Jugendhilfeträger zwingend zu beachten. 2. Entstehen keine unverhältnismäßigen Mehrkosten und ist die vom Leistungsberechtigten gewählte Einrichtung / Form der Hilfe in gleicher Weise zur Behandlung der festgestellten Beeinträchtigung geeignet, ist der Jugendhilfeträger nach der Soll-Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII gehalten, der Wahl und den Wünschen des Leistungsberechtigten zu entsprechen, sofern kein atypischer Fall vorliegt, der ein Abweichen von der in einem solchen Fall regelmäßig in der gewünschten Form zu bewilligenden Hilfe rechtfertigt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 42/05 | |