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Legalisation

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 13 U 34/06 vom 14.05.2008

Rechtsgebiete:StPO, ZPO, AKB, VVG
Stichwort:Legalisation
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 13 U 34/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 LA 7/07 vom 05.02.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, StlÜbK, VwGO
Schlagworte:Abschiebungshindernis, Aufenthaltserlaubnis, Familienregister, Heimreisedokument, Laissez-passer, Libanon, Mitwirkungspflicht, Passlosigkeit, Reiseausweis, Staatsangehörigkeit, libanesisch
Stichwort:Legalisation
Leitsatz:Zur Beschaffung von Rückreisedokumenten und Personenstandsurkunden für Kurden aus dem Libanon.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 LA 7/07

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 198/07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:BNOtO, GVG, FGG, ZPO, BeurkG
Schlagworte:Ausländisches Register, Übersetzung ausländischer Urkunden
Stichwort:Legalisation
Leitsatz:1. Ein deutscher Notar ist befugt, auf Grund einer Einsichtnahme in ausländische Register Bescheinigungen für eine Vertretungsberechtigung auszustellen, die sich auf eine ausländische Gesellschaft beziehen, wenn das ausländische Register seiner rechtlichen Bedeutung nach dem deutschen Handelsregister entspricht. Diese Voraussetzungen sind für das schwedische Handelsregister gegeben.

2. Nach deutschem internationalem Privatrecht entscheidet grundsätzlich das Recht des Sitzes der Hauptverwaltung der ausländischen Gesellschaft darüber, welche Befugnisse die Organe der Gesellschaft besitzen, insbesondere, ob und in welchem Umfang sie Vertretungsmacht haben.

3. Urkunden, die Anträge und Erklärungen der Beteiligten enthalten, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Für sonstige nachzuweisende Tatsachen gilt dies nicht uneingeschränkt. Bei einer Vertretungsbescheinigung oder einem Beglaubigungsvermerk darf und soll das Gericht von einer Übersetzung absehen, wenn der Rechtspfleger oder Richter der Fremdsprache hinreichend mächtig ist.

4. Entsprechend § 438 ZPO ist mangels vertraglicher Ausnahmeregelung die Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde grundsätzlich durch eine Legalisation oder gegebenenfalls durch eine Apostille nachzuweisen, es sei dann, dass durch die besonderen Umstände des Einzelfalles der Echtheitsbeweis auch ohne Legalisation/Apostille als erbracht angesehen werden kann.

5. Für eine notarielle elektronischen Berichtigungsnachricht ist nicht die Form des § 12 Abs. 1 HGB erforderlich. Vielmehr ist hierfür eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 2 Nr. 3 SignaturG erforderlich, aber auch ausreichend.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 198/07

BGH – Beschluss, VIII ZR 82/06 vom 16.01.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Stichwort:Legalisation
Leitsatz:Beglaubigungsabkommen Deutschland - Frankreich vom 13. September 1971

a) Die beglaubigte Abschrift einer französischen Akte erbringt regelmäßig den vollen Beweis für die Abgabe der darin beurkundeten Erklärungen.

b) Das Gericht darf die beglaubigte Abschrift einer französischen Akte nicht deshalb außer Betracht lassen, weil sie in französischer Sprache verfasst ist.
Volltext: BGH - Beschluss, VIII ZR 82/06


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