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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1531/01 vom 27.06.2002

Rechtsgebiete:VwVGBW, PolGBW, StVO
Schlagworte:Abschleppmaßnahme, abgebrochener Abschleppvorgang, Leerfahrt, Abschleppkosten, Ersatzvornahme, absolutes Halteverbot, Brandschutzzone, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Leerfahrt
Leitsatz:1. Das Abschleppen eines verbotswidrig im "absoluten Halteverbot" auf einer als Brandschutzzone gekennzeichneten Fläche abgestellten Kraftfahrzeugs kann gegenüber dem Kraftfahrzeugführer im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt werden.

2. Die Auferlegung der Kosten für die durchgeführte Leerfahrt eines Abschleppunternehmens ist jedenfalls dann rechtmäßig, wenn die Kosten bereits angefallen waren und die Beauftragung des Abschleppunternehmens nicht mehr rechtzeitig storniert werden konnte.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1531/01




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