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Lebenszeitprinzip

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 54.07 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:RL 2000/78/EG, GG, AGG, LBG NW, LVO NW
Schlagworte:Altersgrenze für die Einstellung, Laufbahn, Lehrer, Bewerber, Gesetzesvorbehalt, Organisationsermessen, Zulassungsbeschränkung, Verordnungsermächtigung, Bestimmtheit, Leistungsprinzip, Lebenszeitprinzip, Ungleichbehandlung wegen des Alters, Rechtfertigung, legitimes Ziel, Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Versorgungslasten, fiskalische Interessen, Altersstruktur, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Ausgestaltung der Altersgrenze, Ausnahmemöglichkeiten, Unwirksamkeit
Stichwort:Lebenszeitprinzip
Leitsatz:Parallelverfahren zu BVerwG 2 C 18.07.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 54.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 39.07 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:RL 2000/78/EG, GG, AGG, LBG NW, LVO NW
Schlagworte:Altersgrenze für die Einstellung, Laufbahn, Lehrer, Bewerber, Gesetzesvorbehalt, Organisationsermessen, Zulassungsbeschränkung, Verordnungsermächtigung, Bestimmtheit, Leistungsprinzip, Lebenszeitprinzip, Ungleichbehandlung wegen des Alters, Rechtfertigung, legitimes Ziel, Verhältnis zwischen aktiver Dienstzeit und Versorgungslasten, fiskalische Interessen, Altersstruktur, Erforderlichkeit, Angemessenheit, Ausgestaltung der Altersgrenze, Ausnahmemöglichkeiten, Unwirksamkeit
Stichwort:Lebenszeitprinzip
Leitsatz:Parallelverfahren zu BVerwG 2 C 18.07.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 39.07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 4 B 22.05 vom 19.12.2007

Rechtsgebiete:EG, BBesG, BBesO, BRRG, SonderzuwendungsG, 2. BesÜV
Schlagworte:Beamter, Bundesgebiet, Beitrittsgebiet, Ernennung, erstmalig, Verwendung, Professor, Niederlande, Besoldung, Sonderzuwendung, Sonderzahlung, Grundbetrag, Absenkung, Arbeitnehmer, Wanderarbeitnehmer, Gemeinschaftsrecht, Freizügigkeit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Diskriminierung, mittelbar, Beschränkung, Staatsangehörigkeit, Rückkehrfall, Geltungsvorrang, Anwendungsvorrang, Harmonisierung, Beamtenstatus, Statusinhalt, Statusvergleich, Gleichartigkeit (verneint), Lebenszeitprinzip, Beamter auf Zeit, Entlassung, Entlassungsgründe, Reorganisation, Rechtfertigungsgrund, Allgemeininteresse, zwingender Grund, öffentlicher Haushalt, Leistungskraft, Ziel, wirtschaftlich, Vertrauen, Vertrauensschutz, Verwaltung, öffentlich, rechtsstaatlich, Aufbau, Berufungszusage, Besoldungsvereinbarung, Zusicherung (verneint), Auskunft, Umdeutung
Stichwort:Lebenszeitprinzip
Leitsatz:Die Ernennung zum Beamten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ist jedenfalls dann keine Ernennung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV, wenn der dortige Beamtenstatus dem Beamtenstatus in der Bundesrepublik Deutschland nicht entspricht.

Der Beamtenstatus eines Hochschulprofessors in den Niederlanden entsprach im Jahre 1993 nicht dem deutschen Beamtenstatus, da er nicht von der Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit geprägt war.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 22.05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 29.07 vom 27.09.2007

Rechtsgebiete:GG, BRRG, LBG NRW
Schlagworte:Abwägung, Ämterpatronage, Amtsperiode, Anrechnung, Anreizfunktion, Anspruch auf Ernennung, Auswahlentscheidung, Beachtung, Beamtenrecht, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter, Beförderungsamt, Berücksichtigung, Bestenauslese, dienstliche Beurteilung, Ernennung, Flexibilität, Fortentwicklung des Beamtenrechts, Führungsamt auf Zeit, Führungsamt, Führungsposition, Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Fürsorgepflicht, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Kernbestand von Strukturprinzipien, Korrektur von Fehlentscheidungen, Laufbahnprinzip, Lebenszeitprinzip, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrundsatz, leitende Funktion auf Probe, leitende Funktion auf Zeit, Mobilität, Nichtigkeit, Personalführung, Pflicht zur Hingabe, politischer Beamter, Rahmenrecht, Remonstrationspflicht, statusrechtliches Amt, Unabhängigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Zugang zu öffentlichen Ämtern
Stichwort:Lebenszeitprinzip
Leitsatz:Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 29.07


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