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Lebenspartner

Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 11403/08.OVG vom 09.03.2009

Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, haben keinen Anspruch darauf, hinsichtlich des Familienzuschlags der Stufe 1 und der Hinterbliebenenversorgung verheirateten Beamten gleichgestellt zu werden.

BAG – Urteil, 3 AZR 20/07 vom 14.01.2009

Eingetragene Lebenspartner sind in der betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung Ehegatten gleichzustellen, soweit am 1. Januar 2005 zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner noch ein Rechtsverhältnis bestand.

BAG – Urteil, 2 AZR 523/07 vom 06.11.2008

1. Verstößt eine ordentliche Kündigung gegen Diskriminierungsverbote des AGG (§§ 1 - 10 AGG), so kann dies zur Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 KSchG führen. Dem steht § 2 Abs. 4 AGG nicht entgegen.

2. Die in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG vorgesehene Berücksichtigung des Lebensalters als Sozialdatum stellt eine an das Alter anknüpfende unterschiedliche Behandlung dar. Sie ist jedoch nach § 10 Satz 1, 2 AGG gerechtfertigt.

3. Auch die Bildung von Altersgruppen kann nach § 10 Satz 1, 2 AGG durch legitime Ziele gerechtfertigt sein. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn die Altersgruppenbildung bei Massenkündigungen aufgrund einer Betriebsänderung erfolgt.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 1592/07 vom 25.06.2008

1. Beschränkt eine Versorgungsordnung die Hinterbliebenenversorgung auf Ehegatten, die vor Eintritt des Versorgungsfalles mit dem Versorgungsberechtigten verheiratet waren, kann ein hinterbliebener Lebenspartner einer Lebenspartnerschaft nach dem LPartG Hinterbliebenenversorgung nur verlangen, wenn diese vor dem Versorgungsfall eingetragen war.

2. Das gilt auch dann, wenn eine frühere Eintragung der Lebenspartnerschaft allein daran scheiterte, dass ein entsprechendes Gesetz nicht früher existierte.

BSG – Urteil, B 14 AS 55/07 R vom 18.06.2008

Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist der individuelle Anspruch des einzelnen Partners auf Alg II nach dem Verhältnis seines Bedarfs zum Gesamtbedarf zu berechnen (horizontale Berechnungsmethode); es ist nicht nach Ermittlung der individuellen Bedarfe der Partner nur das überschießende Einkommen zu verteilen (vertikale Berechnungsmethode).

BAG – Urteil, 9 AZR 382/07 vom 20.05.2008

1. Eine vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung aufgestellte doppelte Schriftformklausel kann beim Arbeitnehmer den Eindruck erwecken, jede spätere vom Vertrag abweichende mündliche Abrede sei gemäß § 125 Satz 2 BGB nichtig. Das entspricht nicht der wahren Rechtslage. Denn gemäß § 305b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Prinzip des Vorrangs (mündlicher) individueller Vertragsabreden setzt sich auch gegenüber doppelten Schriftformklauseln durch. Eine zu weit gefasste doppelte Schriftformklausel ist irreführend. Sie benachteiligt den Vertragspartner deshalb unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 BGB.

2. Der Vorrang von Individualabreden gemäß § 305b BGB erfasst zwar nicht betriebliche Übungen. Eine zu weit gefasste Schriftformklausel wird aber nicht auf das richtige Maß zurückgeführt, sondern muss insgesamt als unwirksam angesehen werden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 8 LA 16/08 vom 28.04.2008

Ein niedersächsisches berufsständisches Versorgungswerk, das dem überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keine Hinterbliebenenrente gewährt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, stattdessen den Versorgungsbeitrag zu vermindern, um so den Aufbau einer anderweitigen Alterssicherung zu ermöglichen.

BSG – Urteil, B 11b AS 23/06 R vom 19.03.2008

Bei der Ermittlung des Anspruchs auf den Zuschlag nach § 24 SGB II ist das von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bezogene Arbeitslosengeld dem Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft gegenüberzustellen (Anschluss an BSG vom 31.10.2007 - B 14/7b AS 42/06 R -, - B 14/11b AS 5/07 R = NJW 2008, 2460, - B 14/11b AS 7/07 R = FamRZ 2008, 688, - B 14/11b AS 59/06 R = NJW 2008, 2458 und - B 14 AS 30/07 R).

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 1203/07 StVollz vom 17.01.2008

1. Im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung bei der Gewährung von Langzeitbesuchen kann die Vollzugsbehörde der in Art. 1 und 6 GG zum Ausdruck kommenden Wertentscheidung zum Schutz der Familie dadurch Rechnung tragen, dass sowohl verheirateten Gefangenen als auch Gefangenen, die unverheiratet mit einer Lebensgefährtin ein Kind haben, besonderer Vorrang bei der Verteilung der Besuchsmöglichkeiten eingeräumt wird.

2. Es ist aber ermessensfehlerhaft bei der Gewährung von unüberwachten Langzeitbesuchen auch in besonders gelagerten Fällen rein schematisch auf den Familienstand als einzig maßgebliches Kriterium abzustellen.

OVG-BREMEN – Beschluss, S2 B 443/07 vom 29.11.2007

Die gesetzliche Vermutung nach § 7 Abs. 3 a SGB II kann widerlegt werden. Ist dem Gericht im Eilverfahren eine vollständige Aufklärung der Sachlage nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden.

BSG – Urteil, B 8/9b SO 2/06 R vom 16.10.2007

Im Fall einer so genannten "gemischten Bedarfsgemeinschaft", bei der eine Person nach dem SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende - und die andere nach dem SGB XII - Sozialhilfe - leistungsberechtigt ist, erhält der Partner der Bedarfsgemeinschaft, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nach dem SGB XII leistungsberechtigt ist, Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe von 90 vom Hundert des Eckregelsatzes; wer Haushaltsvorstand bzw -angehöriger ist, ist ohne Bedeutung.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 27.06 vom 25.07.2007

Die Satzung eines ärztlichen Versorgungswerks, welche die Hinterbliebenenversorgung auf Witwen und Witwer beschränkt und damit überlebende Lebenspartner ausschließt, verstößt bei typisierender Betrachtung gegenwärtig nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot; eine Bevorzugung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft ist wegen des der Ehe zukommenden besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes und der unterschiedlichen Versorgungssituation bei Ehen und Lebenspartnerschaften zulässig, wenn auch nicht zwingend geboten.

BFH – Beschluss, II R 56/05 vom 20.06.2007

Art. 3 Abs. 1 und 3 sowie Art. 14 Abs. 1 GG gebieten es nicht, eingetragene Lebenspartner erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.

BSG – Urteil, B 2 U 19/06 R vom 20.03.2007

Der Versicherungsschutz beim Transport von Kindern in fremde Obhut (§ 8 Abs 2 Nr 2 SGB VII) beschränkt sich - verfassungsrechtlich unbedenklich - auf Wege, die mit der Zurücklegung des versicherten Weges der Erziehungsperson nach und von dem Ort der Tätigkeit verknüpft sind.

BAG – Urteil, 6 AZR 307/06 vom 26.10.2006

Enthält eine kirchliche Vergütungsregelung (hier: BAT-KF) hinsichtlich eines an den Familienstand anknüpfenden Vergütungsbestandteils (Ortszuschlag) für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft eine Regelungslücke, kann diese von den staatlichen Arbeitsgerichten nicht durch Gleichstellung der Lebenspartner mit Verheirateten geschlossen werden, solange nicht feststeht, dass ein solcher Lückenschluss mit dem Selbstverständnis der beteiligten Kirchen im Einklang steht.

BSG – Urteil, B 3 P 3/05 R vom 28.09.2006

1. Ein deutsches Versicherungsunternehmen ist zur Gewährung von Leistungen der privaten Pflegeversicherung (hier: häusliche Pflegehilfe) an einen Unionsbürger im EU-Ausland nicht verpflichtet, wenn entsprechende Leistungen bei einem Wohnsitz des Versicherten in Deutschland nicht zu erbringen wären.

2. Bei der Kostenentscheidung im Sozialgerichtsprozess wegen der Verfolgung von Ansprüchen aus der privaten Pflegeversicherung, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Ehegatten übergegangen sind, findet die Privilegierung des § 183 S 1 SGG für Sonderrechtsnachfolger entsprechende Anwendung.

BFH – Urteil, III R 8/04 vom 20.07.2006

Es verstößt nicht gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitete Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Unterhaltsleistungen an den anderen Partner nur bis zu dem Höchstbetrag des § 33a EStG als außergewöhnliche Belastung abziehen kann.

BSG – Urteil, B 7a AL 34/05 R vom 01.06.2006

Zur Frage, ob die Ausweitung einer bereits ausgeübten Nebentätigkeit als Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit durch Über-brückungsgeld gefördert werden kann.

BFH – Urteil, III R 23/05 vom 20.04.2006

1. Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen für seinen bedürftigen ausländischen Lebenspartner können nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, wenn der Partner bei Inanspruchnahme von Sozialhilfe damit rechnen müsste, keine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten und ausgewiesen zu werden.

2. Prozesskosten, die durch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts des ausländischen Partners entstanden sind, sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

BFH – Urteil, III R 51/05 vom 26.01.2006

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs.

BSG – Urteil, B 11a/11 AL 49/04 R vom 17.11.2005

Gibt eine Frau ihren Arbeitsplatz auf, um zu ihrem zukünftigen Ehemann zu ziehen, tritt keine Sperrzeit ein, wenn die Eheschließung in absehbarer Zeit beabsichtigt ist und der Umzug zum Wohl ihres Kindes auf den Schuljahreswechsel vorgezogen wird.

BFH – Urteil, III R 30/03 vom 28.07.2005

Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängnisunfähigen Frau für künstliche Befruchtungen können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Frau in einer festen Partnerschaft lebt (Weiterentwicklung der Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805).

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 256/04 vom 14.01.2005

Bestehen konkrete Verdachtsmomente, dass die Tochter einer Betroffenen selbst psychisch krank und als Betreuerin für ihre Mutter aus diesem Grund nicht geeignet ist, ist die Bestellung eines Berufsbetreuers im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 69f Abs. 1 FGG nicht zu beanstanden, wenn andere geeignete Personen nicht als ehrenamtliche Betreuer zur Verfügung stehen.

BFH – Urteil, III R 11/03 vom 19.05.2004

1. Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen für den Unterhalt einer unterhaltsbedürftigen Lebenspartnerin nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG 1996 abziehen, soweit ihr zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen gekürzt worden sind. Lehnt die zuständige Behörde es ab, die Sozialhilfeleistungen konkret zu berechnen, die der Lebenspartnerin ohne die Unterstützung durch den Steuerpflichtigen zugestanden hätten, hat das FA oder das FG für die Ermittlung der abziehbaren Unterhaltsaufwendungen, den fiktiven Anspruch auf Sozialhilfe selbst zu berechnen.

2. Die der Lebenspartnerin wegen des Zusammenlebens mit dem Steuerpflichtigen nicht gewährten öffentlichen Mittel zum Unterhalt sind nach dem Regelsatz der Sozialhilfe für Haushaltsangehörige und nicht nach dem Regelsatz für einen Haushaltsvorstand zu ermitteln.

3. Neben dem Regelsatz gehört zu dem fiktiven Anspruch auf Sozialhilfe auch die anteilige Miete für die gemeinsamen Wohnräume. Dieser Anspruch entfällt nicht dadurch, dass der Steuerpflichtige seine Lebenspartnerin unentgeltlich in seine Wohnung aufnimmt.

BAG – Urteil, 6 AZR 101/03 vom 29.04.2004

1. Das familienstandsbezogene Stufensystem des Ortszuschlags nach § 29 BAT berücksichtigt den Familienstand der Lebenspartnerschaft nicht. Die tarifliche Regelung ist mit der für die Tarifvertragsparteien nicht absehbaren Einführung des neuen familienrechtlichen Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare nachträglich lückenhaft geworden.

2. Aus dem Regelungskonzept und der familienbezogenen Ausgleichsfunktion des Ortszuschlags ergeben sich ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien, den lückenhaften Tarifvertrag durch die für verheiratete Angestellte geltende Regelung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT zu schließen.

BFH – Urteil, III R 50/02 vom 18.03.2004

1. Der Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG 1996 an gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen gleichgestellte Personen setzt zum einen eine tatsächliche Kürzung oder den vollständigen Wegfall entsprechender öffentlicher Mittel wegen der Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen voraus, zum anderen ist im Regelfall ein Nachweis durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde zu erbringen.

2. Die Bescheinigung kann noch nachträglich erbracht werden und kann sogar gänzlich entbehrlich sein, wenn der Wegfall öffentlicher Mittel offenkundig ist. Ausnahmsweise kann die Finanzbehörde gehalten sein, entsprechende Auskünfte von der zuständigen Behörde im Wege der Amtshilfe einzuholen, wenn es der unterstützten Person trotz ihres ernsthaften und nachhaltigen Bemühens nicht gelingt, die Bescheinigung von der zuständigen Behörde zu erlangen.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 258/03 vom 20.02.2004

1. Auch wenn ein Betreuer endgültig bestellt wird, nachdem er zuvor schon vorläufig bestellt war, kann eine nach § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG beschwerdeberechtigte Person die Entscheidung mit dem Ziel anfechten, selbst zum Betreuer bestellt zu werden.

2. Zur Abgrenzung eines Antrags auf Entlassung des Betreuers von der Beschwerde gegen die erstmalige Betreuerbestellung seitens eines nahen Verwandten des Betroffenen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 185/03 vom 23.12.2003

1. Erledigt sich ein Eigentümerbeschluss durch Zeitablauf und tritt damit Erledigung der Hauptsache ein, ist ein Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit oder Fehlerhaftigkeit des Eigentümerbeschlusses in der Regel unzulässig.

2. Die Ordnungsmäßigkeit der Ermächtigung des Verwalters zur Verfahrensführung für die Wohnungseigentümer wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Beschluss über die Verwalterbestellung angefochten ist und möglicherweise für ungültig erklärt wird.

3. Eine Jahresabrechnung oder ein Wirtschaftsplan ist, unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit, nicht allein deshalb für ungültig zu erklären, weil die Bestellung des Verwaltungsbeirats, dem die Prüfung der Pläne oblag, nichtig ist.

4. Es widerspricht nicht einer ordnungsmäßigen Gebrauchsregelung, wenn in einer Wohnanlage mit deutschsprachigen Bewohnern und Empfangsmöglichkeiten für neun Fernsehprogramme über eine Gemeinschaftsantenne das Anbringen einzelner Parabolantennen grundsätzlich untersagt wird.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1493/96 vom 09.04.2003

1. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater (so genannter biologischer Vater) in seinem Interesse, die rechtliche Stellung als Vater einzunehmen. Ihm ist verfahrensrechtlich die Möglichkeit zu eröffnen, die rechtliche Vaterposition zu erlangen, wenn dem der Schutz einer familiären Beziehung zwischen dem Kind und seinen rechtlichen Eltern nicht entgegensteht.

2. Auch der biologische Vater bildet mit seinem Kind eine von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Der Grundrechtsschutz umfasst auch das Interesse am Erhalt dieser Beziehung. Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG, den so mit seinem Kind verbundenen biologischen Vater auch dann vom Umgang mit dem Kind auszuschließen, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

3. Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 1600, 1685 BGB, § 1711 Abs. 2 BGB a.F.

BVERFG – Urteil, 1 BvR 624/01 vom 12.02.2003

§ 10 Abs. 3 SGB V verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG, soweit er Ehen und nichteheliche Lebensgemeinschaften in Bezug auf den Ausschluss von Kindern aus der Familienversicherung unterschiedlich behandelt.

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