JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Lebensmittelrecht
| Rechtsgebiete: | LFGB, VO (EG) Nr. 1935/04 |
| Schlagworte: | Lebensmittelrecht, Bedarfsgegenstand, Rücknahme eines Erzeugnisses, Frischhaltebox aus Kunststoff, Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften von Lebensmitteln |
| Stichwort: | Lebensmittelrecht |
| Leitsatz: | Die Behörde kann auf Grundlage des § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 LFGB die Rücknahme von Bedarfsgegenständen anordnen, die geeignet sind, die organoleptischen Eigenschaften von Lebensmitteln zu beeinträchtigen. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 9 CS 08.3300 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EG) Nr. 178/2002, VO (EG) Nr. 2073/2005 |
| Schlagworte: | Gesundheitsschädlichkeit, Lebensmittel, nicht sicheres, Lebensmittelsicherheitskriterium, Schnellwarnsystem, Warnmeldung, Lebensmittelrecht |
| Stichwort: | Lebensmittelrecht |
| Leitsatz: | Zu den nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Schnellwarnmeldung an die Europäische Union bei einem nicht sicheren Lebensmittel. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 455/07 | |
| Rechtsgebiete: | LUIG, Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG |
| Schlagworte: | Umwelt, Umweltinformation, Information, Umweltinformationsanspruch, Vergangenheit, aktuell, gegenwärtig, Umweltzustand, Gefährdung, Gefahr, Auswirkung, auswirken, Lebensmittelrecht, Schnellwarnsystem, Lebensmittelkette, Kontamination, Gesetzeskollision, Ausschluss, generell, Geschäftsgeheimnis, Betriebsgeheimnis, Daten, personenbezogen |
| Stichwort: | Lebensmittelrecht |
| Leitsatz: | 1. Der Umweltinformationsanspruch nach § 3 Abs. 1 LUIG umfasst auch die bei einer Behörde vorhandenen Informationen zu einem in der Vergangenheit liegenden Zustand der Umwelt. 2. Die im lebensmittelschutzrechtlichen Verfahren des Schnellwarnsystems erlangten Umweltinformationen unterliegen nicht generell der Geheimhaltung. Sie können nur im Einzelfall nach §§ 8 und 9 LUIG vom Umweltinformationsanspruch ausgeschlossen sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10267/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LMBG, NLV, EGRL, EGVO |
| Schlagworte: | Lebensmittel, Lebensmittelrecht, Reis, Basmati-Reis, gentechnisch veränderter Organismus, gentechnische Veränderung, genetische Veränderung, Gentechnik, ohne Gentechnik, Gentechnikfreiheit, Bezeichnung, Angabe, Aufmachung, Kennzeichnung, Werbung, Irreführung, Irreführung des Verbrauchers, Täuschung, Selbstverständlichkeit, Produkteigenschaft, gentechnisches Verfahren, inhaltliche Beschaffenheit, Erzeugungsverfahren, verfahrensmäßige Vorkehrung, unvermeidbare Vermischung |
| Stichwort: | Lebensmittelrecht |
| Leitsatz: | Das Verbot irreführender Kennzeichnungen von Lebensmitteln gilt auch im Anwendungsbereich der Neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV). Die Angabe "ohne Gentechnik" i.S.d. § 5 NLV stellt nicht nur Anforderungen an die materielle Beschaffenheit eines Lebensmittels, sondern auch an die Gentechnikfreiheit der Verfahren zu dessen Erzeugung, Lagerung und Weiterbehandlung. Hebt sich ein Erzeugnis hinsichtlich verfahrensmäßiger Vorkehrungen von anderen, inhaltlich ebenfalls gentechnikfreien Produkten ab, ist die Angabe "ohne Gentechnik" keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10564/02 | |
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