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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 10 UE 43/06 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:Rundfunkgebührenstaatsvertrag 1991
Schlagworte:Lebensmittel-Discounter, Rundfunkgebühren
Stichwort:Lebensmittel-Discounter
Leitsatz:Ein Lebensmittel-Discounter, der bei Sonderaktionen originalverpackte Rundfunkempfangsgeräte ohne Vorführung anbietet, ist nicht rundfunkgebührenpflichtig.

Er hält die Geräte nicht im Sinne von § 1 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags 1991 zum Empfang bereit. Auch aus der Vorschrift des § 5 Abs. 3 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags 1991 ist in diesem Fall keine Gebührenpflicht herzuleiten (ebenso bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 18.07.2005 - 12 A 10203/05 - und vom 04.11.2004 - 12 A 11402/04 -).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 10 UE 43/06




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