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Lebensmittel

Entscheidungen der Gerichte

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 399/07 vom 28.07.2008

Arzneimittel sind keine Erzeugnisse im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel. Sie dürfen nach § 1 Abs. 1 Öko-Kennzeichengesetz nicht mit dem sog. Bio-Siegel des § 1 Öko-Kennzeichenverordnung in den Verkehr gebracht werden. Dies gilt auch für solche Arzneimittel (hier Kräutertees und Pflanzensäfte), bei denen es sich um Lebensmittel, mithin um Erzeugnisse im Sinne des Art. 1 Abs. 1 Buchst. b EG-Öko-Verordnung handeln würde, falls der Hersteller auf ihre Zulassung als Arzneimittel verzichtet.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 333/06 vom 26.02.2008

1. Bei Lebensmitteln in Fertigpackungen sind die Zusatzstoffe im Sinne des § 9 Abs. 1 ZZulV und der Zusatzstoff Koffein auch dann auf Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen, wenn sich auf den Fertigpackungen ein vollständiges Zutatenverzeichnis im Sinne der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung befindet.

2. Gleiches gilt für Lebensmittel, die über einen Aushang im Geschäftslokal angeboten werden, wenn der Aushang als Speise- und Getränkekarte wie in einer Gaststätte fungiert und sich der Verbraucher nicht anhand der ausgestellten, fertig verpackten Lebensmittel mit aufgedrucktem Zutatenverzeichnis über die enthaltenen Zusatzstoffe informieren kann.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10637/07.OVG vom 13.12.2007

Das Landesuntersuchungsamt kann für die von ihm durchgeführten Rückstandsuntersuchungen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den für die Schlacht- und Fleischuntersuchungen zuständigen Kommunen Gebühren erheben.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 455/07 vom 27.11.2007

Zu den nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine Schnellwarnmeldung an die Europäische Union bei einem nicht sicheren Lebensmittel.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.06 vom 25.07.2007

1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 22.06 vom 25.07.2007

1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 21.06 vom 25.07.2007

1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11311/06.OVG vom 12.02.2007

Dem Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente durch einen Bebauungsplan muss ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen sein darf.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 180/05 vom 23.03.2006

1. Bei der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln/Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln gilt der aus dem Gemeinschaftsrecht folgende Vorrang der arzneimittelrechtlichen Vorschriften auch im deutschen Recht.

2. Für die Beurteilung, ob ein Produkt unter die Definition des Arzneimittels "nach der Funktion" fällt, ist schwergewichtig auf die pharmakologischen Wirkungen abzustellen.

3. Bei Stoffen, für die eine dosisabhängige pharmazeutische Wirkung wissenschaftlich nicht eindeutig bestimmt ist, stellen der Vergleich mit zugelassenen Arzneimitteln sowie mögliche gesundheitliche Risiken wichtige Abgrenzungskriterien dar.

4. Die Anwendbarkeit der Zweifelsregelung in Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG idF der Änderungsrichtlinie 2004/27/EG setzt nicht voraus, dass die Arzneimitteleigenschaft positiv festgestellt worden ist. Es reicht vielmehr aus, dass der insoweit maßgebliche Nachweis der pharmakologischen Wirkung nicht mit letzter Sicherheit erbracht werden kann.

5. Das Produkt "Red Rice 330 mg GPH Kapseln" ist als zulassungspflichtiges Arzneimittel anzusehen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11097/05.OVG vom 24.01.2006

Das Verbot, apothekenpflichtige Tierarzneimittel an Tierhalter zu versenden, ist auch nach der (mit Einschränkungen erfolgten) Freigabe des Versands von Humanarzneimitteln mit der Berufsausübungsfreiheit der Apotheker und dem Gleichheitsgrundrecht vereinbar.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11237/05.OVG vom 24.01.2006

Vertreibt ein Großhändler in Kunststofffolie eingeschweißte Fleischerzeugnisse an den Lebensmitteleinzelhandel, handelt es sich regelmäßig um Fertigpackungen i.S.d. § 6 Abs. 1 EichG, auch wenn sie dort zum losen Verkauf an Bedientheken bestimmt sind.

Die Verpflichtung, solche Packungen auch auf der Handelsstufe, die der Abgabe an den Letztverbraucher vorangeht, mit der Angabe des Nettogewichts zu versehen und nur unter Einhaltung der in § 25 FPV zugelassenen Minusabweichungen gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, ist gemeinschaftsrechtlich unbedenklich und auch mit dem Gleichheitsgrundrecht vereinbar.

OVG-BREMEN – Urteil, 1 A 60/04 vom 25.10.2005

Lebensmittel tierischen Ursprungs, die nach einer im Rahmen der Einfuhrkontrolle durchgeführten Untersuchung gesundheitsgefährlich sind, sind zu vernichten. Die Grenzbehörde darf dem Importeur nicht die Rückverbringung in das Herkunftsland außerhalb der EU gestatten.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10106/05.OVG vom 09.05.2005

Zur Beihilfefähigkeit von ärztlich verordneten Aminosäuremischungen bei Vorliegen einer anders nicht behandelbaren Stoffwechselerkrankung des Beihilfeberechtigten (hier: Hyperphenylalaninämie).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 303/03 vom 29.09.2004

Es sprechen überwiegende Gründe dafür, dass es sich bei dem Produkt "Red Rice 330 mg GPH Kapseln" um ein zulassungspflichtiges Arzneimittel handelt.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10564/02 vom 21.01.2003

Das Verbot irreführender Kennzeichnungen von Lebensmitteln gilt auch im Anwendungsbereich der Neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten-Verordnung (NLV).

Die Angabe "ohne Gentechnik" i.S.d. § 5 NLV stellt nicht nur Anforderungen an die materielle Beschaffenheit eines Lebensmittels, sondern auch an die Gentechnikfreiheit der Verfahren zu dessen Erzeugung, Lagerung und Weiterbehandlung.

Hebt sich ein Erzeugnis hinsichtlich verfahrensmäßiger Vorkehrungen von anderen, inhaltlich ebenfalls gentechnikfreien Produkten ab, ist die Angabe "ohne Gentechnik" keine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 207/02 vom 24.10.2002

Aus China importierte unbehandelte oder nur grob vorbehandelte getrocknete Pflanzenteile, die in der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) zu Heilzwecken verwendet werden, stellen als solche noch keine Arzneimittel iSd § 2 AMG dar. Diese Zweckbestimmung erhalten sie erst dann, wenn mehrere unterschiedliche Pflanzenteile in der Apotheke aufgrund ärztlicher Verordnung gezielt zusammengestellt und vermischt werden.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 9 S 188/00 vom 22.02.2000

Stoffe, die in Pastillenform gleichzeitig mit der Nahrung eingenommen werden und die Resorption von Nahrungsfett durch Magen und Darm verhindern sollen, sind keine Lebensmittel.

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