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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 13/07 vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:AufenthG, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Beistandsgemeinschaft, Eltern, Lebenshilfe, Pflegebedürftigkeit, Regelverteilungsvoraussetzungen, Schutz der Familie, unverschuldete Ausreise
Stichwort:Lebenshilfe
Leitsatz:Zu den Anforderungen eines unverschuldeten Ausreisehindernisses i. S. v. § 25 Abs. 5 Satz 3 AufenthG, wenn Umstände eintreten, die den bisherigen Ursachenzusammenhang zwischen fehlender Mitwirkung und deshalb unterbliebener Ausreise nachträglich verdrängen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 13 LB 13/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 PA 96/07 vom 01.11.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausländer, Beistandsgemeinschaft, Eltern, Familie, Lebenshilfe, Schutz der Familie, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, volljährig, Volljähriger (Schutz der Familie)
Stichwort:Lebenshilfe
Leitsatz:Zu den Anforderungen eines Ausreisehindernisses nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der Familie im Falle eines volljährigen Ausländers und seines pflegebedürftigen Elternteils.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 PA 96/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 197/06 vom 02.11.2006

Rechtsgebiete:AufenthG, AufenthV, AuslG, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Ausnahmefall, Außergewöhnliche Härte, Familiennachzug, Interessenabwägung, Israelischer Staatsangehöriger, Kontingentflüchtling, Lebenshilfe, Pflegebedürftigkeit, Regelerteilungsvoraussetzungen, Schutz der Familie, Sicherung des Lebensunterhalts, sonstiger Familienangehöriger
Stichwort:Lebenshilfe
Leitsatz:Im Aufenthaltsrecht treten einwanderungspolitische und fiskalische Belange regelmäßig hinter den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) zurück, wenn der im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigte Ausländer allein ein eigenständiges Leben (etwa aufgrund von schwerwiegender Erkrankung/Behinderung und/oder fortgeschrittenem Alter mit Pflegebedürftigkeit) nicht führen kann und auf die persönliche Lebenshilfe des nachzugswilligen Familienangehörigen für eine nicht absehbare Zeit angewiesen ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 197/06


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