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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10527/07.OVG vom 21.08.2007

Rechtsgebiete:KAG, LStrG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Vorausleistung, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einheitliche Verkehrsanlage, einheitliche Straße, unselbständiger Bestandteil, Sackgasse, Platz, öffentlicher Platz, Marktplatz, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Zugang, Zugänglichkeit, Punktberührung, Bebauungsplan, Festsetzung, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Splitterparzelle, Wegeparzelle, Notwegerecht, Heranfahrenkönnen, einheitliche Nutzung, tatsächliche Zufahrt, Inanspruchnahme, dauerhafte rechtliche Sicherung, Ortsdurchfahrt, Landesstraße, Gehweg, klassifizierte Straße, öffentliche Straße, Aufwandsverteilung, vorhandene Straße, Ergänzung, Widmungsfiktion, In-Dienst-Stellung, stillschweigende Widmung, Verkehrskreisel, Kreisverkehr, Kreisverkehrsanlage, Anbaubestimmung, Bepflanzung, Innenbereich, Außenbereich, Bebauungszusammenhang, Lebensdauer, Nutzungsdauer, Nutzungszeit, übliche Nutzungsdauer, öffentliche Grünanlage, Garage,
Stichwort:Lebensdauer
Leitsatz:Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10527/07.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11637/06.OVG vom 14.03.2007

Rechtsgebiete:KAG, StVG, StVO
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbaubeitragsrecht, Verkehrsanlage, Straßenausbau, einmaliger Beitrag, Beitragsfähigkeit, beitragsfähiger Aufwand, Aufwand, Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung, Umbau, Neuerrichtung, Unterhaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, beitragsfreie Unterhaltungsmaßnahme, Ausbesserung, Teileinrichtung, Straßenbestandteil, Nutzungsdauer, Lebensdauer, übliche Nutzungsdauer, übliche Lebensdauer, Baumangel, Erneuerungsbedarf, Erneuerungsbedürftigkeit, Stützmauer, Geländer, Absturzsicherung, Verkehrsschild, Verkehrsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kostenträger, Verkehrseinrichtung, Verkehrssicherungspflicht
Stichwort:Lebensdauer
Leitsatz:Die Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer Straße, also zwischen beitragsfähigem Straßenausbau und beitragsfreier Straßenunterhaltung, ist grundsätzlich nach dem Ausmaß der Arbeiten an der Verkehrsanlage vorzunehmen. Neben solchen quantitativen Aspekten der Differenzierung sind auch qualitative sowie funktionale Gesichtspunkte zu berücksichtigen, beispielsweise eine gegenüber der Gesamtanlage eigenständige Nutzungsdauer der erneuerten Straßenbestandteile, der Ablauf dieser Zeitspanne sowie eventuell festgestellte Baumängel.

Ob die Kosten eines Geländers oder einer anderen Absturzsicherung Teil des beitragsfähigen Aufwands sind, richtet sich nicht nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, sondern nach dem maßgebenden Ausbaubeitragsrecht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11637/06.OVG

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 185/04 vom 27.10.2005

Rechtsgebiete:BGB, UWG
Schlagworte:Werbung, Garantie, Garantiezusage, Haltbarkeit, Lebensdauer, Sache, Dach, Aluminiumdach, Aluminium-Dach, Verjährung, Verjährungsfrist
Stichwort:Lebensdauer
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 185/04


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