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Lauterkeitsrecht

Entscheidungen der Gerichte

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 3255/08 vom 05.02.2009

Zur Irreführung einer Werbung für einen Telefonanschluss ohne Hinweis darauf, dass bei diesem weder Preselection noch Call-by-Call möglich sind.

BGH – Urteil, I ZR 119/06 vom 05.02.2009

Wer den Auftrag eines Kunden, eine Telekommunikationsdienstleistung (hier: Voreinstellung des Telefonanschlusses) in der Weise zu erbringen, dass (auch) Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausführt, dass nicht die Dienstleistungen des anderen Anbieters, sondern (nur) die eigenen in Anspruch genommen werden, behindert den Mitbewerber unlauter.

OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 216/06 vom 24.07.2008

1. Die Haftung des Betreibers einer Internethandelsplattform für rechtsverletzende oder wettbewerbswidrige Angebote Dritter auf dieser Plattform richtet sich nach den Grundsätzen der Unterlassungsdelikts, wenn der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit des Verhaltens darin liegt, dass der Betreiber trotz vorangegangener Hinweise auf gleichartige rechtsverletzende Angebote keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen hat, um Rechtsverletzungen künftig zu verhindern. Die Haftung des Betreibers hängt dann nach den hergebrachten Grundsätzen des Unterlassungsdelikts insbesondere davon ab, ob ihm als Garant wegen der Eröffnung einer Gefahrenquelle die Verhinderung weiterer rechtsverletzender Angebote möglich und zumutbar ist.

2. Werden auf einer Internethandelsplattform durch Private unter Verletzung von Marken oder unter Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht (hier: § 6 II Nr. 6 UWG) Waren gegen Entgelt angeboten, haftet der Betreiber der Internethandelsplattform als Täter durch Unterlassen, sofern er zuvor wiederholt auf gleichartige Rechtsverletzungen hingewiesen wurde und deshalb weitere derartige Rechtsverletzungen sicher vorhersehen konnte oder jedenfalls konkret für möglich hielt. Handelt dagegen der Anbieter in diesen Fällen im geschäftlichen Verkehr, haftet der Betreiber der Internethandelsplattform unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe durch Unterlassen. Auf die Grundsätze der Störerhaftung kommt es in diesen Fällen nicht an.

BGH – Urteil, VIII ZR 348/06 vom 16.07.2008

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Betreiber eines Kundenbindungs- und Rabattsystems für Verträge mit Verbrauchern über die Teilnahme an dem System verwendet, hält die Klausel

"Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass die von mir oben angegebenen Daten sowie die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen, Preis, Rabattbetrag, Ort und Datum des Vorgangs) für an mich gerichtete Werbung (z.B. Informationen über Sonderangebote, Rabattaktionen) per Post und mittels ggfs. von mir beantragter Services (SMS oder E-Mail-Newsletter) sowie zu Zwecken der Marktforschung ausschließlich von der L. GmbH und den Partnerunternehmen gemäß Nummer 2 der beiliegenden Hinweise zum Datenschutz gespeichert und genutzt werden.

(...)

[] Hier ankreuzen, falls die Einwilligung nicht erteilt wird."

der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht stand, soweit sie die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per SMS oder E-Mail-Newsletter betrifft.

Soweit die Klausel die Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Daten für die Zusendung von Werbung per Post sowie zu Zwecken der Marktforschung betrifft, unterliegt sie gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht der Inhaltskontrolle.

b) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen der vorgenannten Art unterliegen folgende Klauseln nicht der Inhaltskontrolle:

"Wenn Sie am Payback Programm teilnehmen, werden ... Ihr Geburtsdatum ... benötigt. ...";

"Setzen Sie Ihre Payback-Karte bei einem Partnerunternehmen ein, so meldet dieses die Rabattdaten (Waren/Dienstleistungen ...) an L. zur Gutschrift, Abrechnung gegenüber den Partnerunternehmen, Verwaltung und Auszahlung der Rabatte."

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 1886/08 vom 26.06.2008

1. Die Rechtsfähigkeit einer US-amerikanischen General Partnership beurteilt sich gemäß Art. XXV Abs. 5 Satz 2 des deutsch-amerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrags vom 29.10.1954 nach dem Recht des (Einzel-)Staates, in dem sie gegründet wurde.

2. Zur Verwechslungsgefahr bei den sich gegenüberstehenden Titeln von Fachmagazinen "Power Systems Design" und "Bodo?s Power Systems".

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 W 30/08 vom 07.04.2008

Der Aufdruck auf einem Body für Babies "Mit Liebe gemacht" weist nicht auf die betriebliche Herkunft des Produkts hin, sondern kennzeichnet als regelgerecht gebildeter Satz und auch wegen der Doppeldeutigkeit des Slogans die Eigenart des Produkts. Ein Verbietungsanspruch aus der gleichlautenden Wortmarke ist mangels markenmäßigen Gebrauchs nicht gegeben.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 85/07 vom 06.03.2008

Der Verstoß gegen die preisangabenrechtliche (§ 1 II Nr. 1 PAngV) Verpflichtung, bei Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen auch anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten, stellt in der Regel keinen wesentlichen Wettbewerbsverstoß im Sinne von § 3 UWG dar; etwas anderes gilt jedoch bei einer unzureichenden Information über die Liefer- und Versandkosten (§ 1 II Nr. 2 PAngV).

BGH – Urteil, VI ZR 176/07 vom 04.03.2008

Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch sowie die Stellung eines Antrags nach § 926 ZPO zu verzichten, gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Kommt es nicht zum Hauptsacheprozess, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt, steht dem Antragsteller grundsätzlich ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu.

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 81/07 vom 14.02.2008

Ein pulverförmiges, in Kapselform vertriebenes Mittel, das im Wesentlichen aus dem Enzym Laktase besteht und zur Überwindung von Laktose-(Milchzucker-)Intoleranz entweder beim Verzehr laktosehaltiger Speisen eingenommen oder zuvor in diese eingebracht werden soll, ist kein zulassungspflichtiges Arzneimittel i.S.d. § 2 I Nr. 3 AMG in der durch die RL 2001/83 EG i.d.F. der RL 2004/27 EG gebotenen Auslegung.

Diesem Mittel fehlt es an der seit der Vollharmonisierung des Arzneimittelbegriffs (von der spätestens seit 30.10.2005 auszugehen ist, vgl. BGH GRUR 2006, 513, 516 f, TZ 33 - Arzneimittelwerbung im Internet) notwendigen Voraussetzung zur Einstufung als Funktionsarzneimittel gem. Art. 1 Nr. 2 b der RL 2001/83 EG. Denn nicht die physiologische Funkton des Körpers (Verdauung) wird beeinflusst etc., sondern der Zustand der zu verdauenden Nahrung.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 4576/07 vom 17.01.2008

1. Der belästigende Charakter einer Werbung i. S. d. § 7 Abs. 1 UWG kann sich auch aus einer Verletzung des Pietätsgefühls ergeben.

2. Wird ein Lkw auf einem Friedhofsgelände abgestellt, so ist die Belästigung durch eine darauf angebrachte Werbeaufschrift jedenfalls solange regelmäßig nicht unzumutbar i. S. d. § 7 Abs. 1 UWG, als das Abstellen des Lkw der Durchführung dort anfallender Arbeiten dient und nicht in unmittelbarer Nähe einer mit den Arbeiten nicht in Zusammenhang stehenden frischen Grabstelle stattfindet.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 29 W 2738/08 vom 08.01.2008

1. Wer zu Unrecht abgemahnt wird, kann aus § 678 BGB vom Abmahnenden den Ersatz der Kosten für eine Gegenabmahnung verlangen, wenn diesen ein Übernahmeverschulden trifft.

2. Zum Begriff des geschäftlichen Verkehrs in § 14 Abs. 2 MarkenG.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 94/07 vom 13.12.2007

Zur Erinnerungswerbung im Sinne von § 4 Abs. 6 HWG gehört auch die Abbildung einer Verkaufspackung. Das gilt auch dann, wenn man auf der Packung befindliche Angaben zum Anwendungsbereich ("Antiallergikum") auch lesen kann.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 78/06 vom 28.12.2006

Die Schuldnerin eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsgebots, das im Kern untersagt, den Kunden zu einem vertragswidrigen Verhalten gegenüber seiner Kfz-Versicherung anzustiften, hat es auch zu unterlassen, Werbung mit einem Erlass der Selbstbeteiligung zu Lasten des Versicherung zu tätigen.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 60/06 (Hs) vom 22.12.2006

In der unerbetenen Zusendung bereits einer Werbe-E-Mail ist grundsätzlich ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu erblicken. Die einzelne E-Mail ist als Teil des zu bekämpfenden Spammings aufzufassen.

BGH – Urteil, VI ZR 188/05 vom 12.12.2006

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Erstattung von Anwaltskosten für ein Abschlussschreiben außerhalb des Wettbewerbsrechts (hier: unerbetene E-Mail-Werbung) verlangt werden kann.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 74/06 vom 30.11.2006

Zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz des In-Verkehr-Bringens von Waren zu einem - angeblich - unzutreffenden Mehrwertsteuersatz.

BGH – Urteil, XI ZR 294/05 vom 14.11.2006

Die gerichtliche Einziehung von Forderungen durch Verbraucherzentralen ist gemäß Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG im Interesse des Verbraucherschutzes erforderlich, wenn sie nicht nur Individualinteressen, sondern auch einem kollektiven Verbraucherinteresse dient und eine effektivere Durchsetzung dieses Interesses ermöglicht.

BGH – Urteil, KZR 33/04 vom 07.02.2006

§§ 33, 34a GWB regeln zivilrechtliche Ansprüche aufgrund von Verstößen gegen kartellrechtliche Bestimmungen abschließend. Insbesondere bestehen keine lauterkeitsrechtlichen Ansprüche, wenn sich der Vorwurf der Unlauterkeit allein auf die Verletzung eines kartellrechtlichen Tatbestands stützt.

Dem Umstand, dass die Kartellbehörde Wettbewerbsregeln nach § 26 Abs. 1 GWB anerkannt hat, kann nicht entnommen werden, dass das fragliche Verhalten unlauter ist. Die Rechtsfolgen der kartellbehördlichen Anerkennung sind vielmehr allein § 26 Abs. 1 Satz 2 GWB zu entnehmen.

Der Verleger, der den Einzelverkauf von Zeitungen oder Zeitschriften einer nach § 30 GWB zulässigen Preisbindung unterwirft, ist nicht daran gehindert, günstige Probeabonnements anzubieten, die dazu dienen, die Abonnentenzahlen zu erhöhen. Auch wenn ein solches Probeabonnement mit einer attraktiven Gratiszugabe kombiniert ist, liegt darin weder eine Verletzung der Preisbindungsabrede noch eine unsachliche Beeinflussung der Abnehmer.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 6 U 1796/05 vom 10.05.2005

1. Der Missbrauchstatbestand des § 8 Abs. 4 UWG ist für die Frage der Zulässigkeit einer gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts weder unmittelbar noch entsprechend heranzuziehen.

2. Ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht dadurch gerechtfertigt, dass das angegriffene Verhalten unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten, beispielsweise nach Vorschriften des UWG, nicht zu beanstanden ist.

BGH – Urteil, X ZR 80/04 vom 15.03.2005

a) Fehlt es, wie bei der Werbeabbildung eines Erzeugnisses, an einem unmittelbaren Bezug zu einem körperlichen Gegenstand, so kommt es für die Prüfung, ob ein schutzrechtsverletzendes Erzeugnis angeboten wurde, nicht auf die konkreten subjektiven Vorstellungen bestimmter Adressaten der Werbung an. Der aus der Sicht der angesprochenen Kreise unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalles zu ermittelnde objektive Erklärungswert der Werbung ist aber ein wesentlicher Gesichtspunkt für die tatrichterliche Würdigung.

b) Läßt sich eine Werbeabbildung, die in der Vergangenheit für ein ein Schutzrecht verletzendes Erzeugnis eingesetzt wurde, in unveränderter Form auch auf einen nicht schutzrechtsverletzenden Gegenstand beziehen, kommt es darauf an, ob die angesprochenen Kreise das beworbene Erzeugnis bei objektiver Betrachtung als schutzrechtsverletzend ansehen (Fortführung von BGH, Urt. v. 16. September 2003 - X ZR 179/02, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte).

OLG-THUERINGEN – Urteil, 2 U 1038/03 vom 18.08.2004

1. Die Preisgabe von Telefondaten und Adressen kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts beeinhalten. Dies führt allerdings regelmäßig nicht zum Ausgeleich des immateriellen Schadens. Bei Übermittlungsfehlern der Telefongesellschaft liegt nämlich zumeist nur leicht fahrlässiges Verhalten vor.

2. Seelisch bedingte Verhaltensbeeinträchtigungen mit denen Schlafstörungen, Herzrythmusänderungen, Konzentrationsschwächen und andere Reaktionen einhergehen, die sich zu einer über mehrere Jahre andauernden Anpassungsstörung verfestigen, können unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsbeeinträchtigung gleichwohl die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes rechtfertigen.

OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 W 127/03 vom 20.11.2003

1. Der Hersteller, der sich ständiger Untereinstandspreis-Verkäufe seines Produkts durch einen Filialisten erwehren will, kann sich auf die Vermutung aus § 20 Abs. 4, Satz 2 GWB nicht berufen.

2. Zu den Voraussetzungen eines gegen den Händler gerichteten Unterlassungsanspruchs des Herstellers aus § 1 UWG bei Verkäufen unter dem Einstandspreis.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 1505/03 vom 22.05.2003

1) Zum Nachweis wettbewerblicher Eigenart ist substantiiert darzutun, dass sich ein Produkt von den üblichen Produktformen so abgesetzt hat, dass allein seine Form und Ausgestaltung einen Herkunftshinweis auf den Herstellerbetrieb oder auf Besonderheiten der Erzeugnisse geben konnte, und dass sich dies bis zum Kollisionszeitpunkt erhalten hat.

2) Keine wettbewerbliche Eigenart ist gegeben, wenn sich ein Produkt im Rahmen des bekannten Formenschatzes bewegt und seine Merkmale nur einen Typus bzw. eine Gattung kennzeichnen. Sehen die Verbraucher ein Produkt deshalb als zu einem gattungsmäßigen Typ gehörend an, unterscheiden sie - anders als bei "Les-Paul-Gitarren" (BGH Urteil vom 5. März 1998, Az: I ZR 13/96, BGHZ 138, 143 = WRP 1998, 732 = GRUR 1998, 830 = NJW 1998, 3773) - nicht zwischen Original und Kopie.

OLG-OLDENBURG – Urteil, 1 U 107/02 vom 28.11.2002

Die Werbung mit einem Rabatt in Höhe von 20 % auf das gesamte Warensortiment verstößt grundsätzlich nicht gegen das UWG.

BGH – Urteil, I ZR 71/01 vom 13.06.2002

Die Werbung für ein Kopplungsangebot, das aus einem Stromlieferungsvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und einem Fernsehgerät für 1 DM besteht, ist wettbewerbswidrig, wenn die Bedingungen, unter denen die Vergünstigung gewährt wird, nicht hinreichend deutlich werden.

BGH – Urteil, I ZR 173/01 vom 13.06.2002

Nach Aufhebung der Zugabeverordnung ist von der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten auszugehen. Wettbewerbswidrig ist ein solches Angebot jedoch dann, wenn die Gefahr besteht, daß die Verbraucher über den Wert des tatsächlichen Angebots, namentlich über den Wert der angebotenen Zusatzleistung, getäuscht oder sonst unzureichend informiert werden. Zur Beurteilung als wettbewerbswidrig kann außerdem beitragen, daß von dem Kopplungsangebot eine so starke Anlockwirkung ausgeht, daß beim Verbraucher ausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt. Eine generelle Verpflichtung, stets den Wert der Zugabe anzugeben, läßt sich weder der Generalklausel des § 1 UWG noch dem Irreführungsverbot entnehmen.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, 20 U 194/00 vom 20.02.2001

Rechtanwaltsabmahnung in Routinesache

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Abmahnung von Rechtsverletzungen sind mangels Erforderlichkeit des Auftrags weder wegen Geschäftsführung ohne Auftrag noch als Schadensersatz zu erstatten, wenn es in einer Routineangelegenheit um Serienabmahnungen einer Vielzahl von Verletzern wegen gleichartiger Verstöße geht. Der Grundsatz gilt nicht nur im Lauterkeitsrecht, sondern auch im Markenrecht.

BGH – Beschluss, I ZR 130/96 vom 15.07.1999

UWG § 1

An den Kartellsenat des Bundesgerichtshofes wird nach § 132 Abs. 3 GVG die folgende Anfrage gerichtet:

Wird an der Rechtsauffassung festgehalten, der zufolge dem Hersteller, der seine Abnehmer im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems gebunden hat, gegen den Außenseiter, der lediglich unter Ausnutzung des Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers in Besitz der Ware gelangt ist, ein Anspruch aus § 1 UWG unter der Voraussetzung zusteht, daß das Vertriebsbindungssystem gedanklich und praktisch lückenlos ist?

BGH, Beschl. v. 15. Juli 1999 - I ZR 130/96 -
OLG Hamm
LG Hagen

EUGH – Urteil, C-41/96 vom 05.06.1997

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Die Lückenlosigkeit eines selektiven Vertriebssystems ist nach dem Gemeinschaftsrecht keine Voraussetzung für seine Rechtswirksamkeit. Für die Beurteilung der Rechtmässigkeit einer Vereinbarung nach Artikel 85 des Vertrages ist nicht zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfuellt sind, daß diese Vereinbarung Aussenseitern im Wege einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs entgegengehalten werden kann.

Somit kann ein Vertriebsbindungssystem, das nicht lückenlos ist und deshalb nach der nationalen Rechtsprechung auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs Aussenseitern nicht entgegengehalten werden kann, nach Artikel 85 Absatz 1 des Vertrages rechtsgültig sein.

Daher sind weder die Bestimmungen des Artikels 85 Absatz 1 des Vertrages und erst recht nicht die des Artikels 85 Absatz 3 des Vertrages oder die der Verordnung Nr. 123/85 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages auf Gruppen von Vertriebs- und Kundendienstvereinbarungen über Kraftfahrzeuge so auszulegen, daß sie der Anwendung einer nationalen Rechtsprechung auf dem Gebiet des unlauteren Wettbewerbs entgegenstehen, nach der ein Vertriebsbindungssystem, auch wenn es nach den genannten Bestimmungen freigestellt ist, Aussenseitern nur entgegengehalten werden kann, wenn es lückenlos ist.

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 1119/05 vom 09.07.2009


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