JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > laufende
| Rechtsgebiete: | ZVG, LSA-KAG, KAG |
| Schlagworte: | Beiträge, laufende, Beiträge, laufende wiederkehrende, Beitragspflichtiger, Beitragsschuldner, Bekanntgabeadressat, Herstellungsbeitrag, Inhaltsadressat, Last, öffentliche, Leistungen, laufende, Leistungen, laufende wiederkehrende, Zwangsverwalter, Zwangsverwaltung |
| Stichwort: | laufende |
| Leitsatz: | 1. § 156 Abs. 1 ZVG bezieht sich nur auf laufende wiederkehrende öffentliche Grundstückslasten, nicht aber auf einmalige öffentliche Lasten wie Herstellungsbeiträge i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA (Abweichung von OVG LSA, Urt. v. 23. September 2004 - 1 L 264/04 -). 2. Zur Unterscheidung zwischen Inhalts- und Bekanntgabeadressat bei der Zwangsverwaltung des herangezogenen Grundstücks. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 21/07 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, SGB VIII |
| Schlagworte: | Gegenstandswert, Pflegegeld, Leistungen, laufende, Unterhalt, Jahresbeitrag |
| Stichwort: | laufende |
| Leitsatz: | Bei Klagen, mit denen laufende Leistungen der Sozialhilfe oder - wie hier- laufende Leistungen auf Pflegegeld gem. § 39 SGB VIII begehrt werden, bemisst sich die Festsetzung des Gegenstandswertes nach dem Jahresbetrag der laufenden Leistungen, sofern der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen nicht geringer ist (§ 42 Abs. 1 GKG analog). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 O 208/06 | |
| Rechtsgebiete: | AO, ZVG |
| Schlagworte: | Vermögensverwaltung, Beträge, laufende, Leistungen, wiederkehrende, Beträge, rückständige |
| Stichwort: | laufende |
| Leitsatz: | Bei einem der Zwangsverwaltung nach dem Zwangsvollstreckungsgesetz unterliegenden Grundstück wird die persönliche Beitragspflicht durch die Zustellung an den Zwangsverwalter begründet, weil es sich bei Anschlussbeiträgen um laufende Beträge der öffentlichen Lasten handelt (a. A.: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, zu § 8 Rdnr. 56 b). Denn § 156 Abs. 1 ZVG grenzt nicht wiederkehrende Gebühren von einmaligen Beiträgen ab, sondern rückständige Beträge von solchen Verbindlichkeiten, die während der Dauer der Zwangsverwaltung begründet werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 1 L 264/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ThürKO, ThürKAG |
| Schlagworte: | Beschwerde, Zulassung, Ausbaubeitrag, wiederkehrend, Bescheid, Verwaltungsgemeinschaft, Bürgermeister, Vorbehaltsrecht, Zuständigkeit, sachliche, Behörde, Behördenorganisation, Verwaltung, Angelegenheit, laufende, Wirkungskreis, eigener, Selbstverwaltungsrecht |
| Stichwort: | laufende |
| Leitsatz: | 1. Die Verwaltungsgemeinschaft ist einerseits eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 46 Abs. 2 Satz 1 ThürKO), anderseits nach § 47 Abs. 2 Satz 2 alleinige Behörde ihrer Mitgliedsgemeinden für die bei der Gemeinde verbleibenden Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. 2. Der Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde kann nach § 47 Abs. 2 Satz 4, 2. Halbsatz ThürKO a. F. (jetzt: § 47 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz ThürKO) jederzeit die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises an sich ziehen. Dieses sog. Vorbehaltsrecht sichert das Selbstverwaltungsrecht der Mitgliedsgemeinden. 3. Der Bürgermeister, der dieses Vorbehaltsrecht ausübt, ist keine weitere Behörde der Mitgliedsgemeinde. Vielmehr übt er insoweit nur die Funktion des Leiters der Behörde "Verwaltungsgemeinschaft", begrenzt auf den eigenen Wirkungskreis seiner Gemeinde aus. Bei der Frage, ob die Verwaltungsgemeinschaft als Behörde der Gemeinde oder deren Bürgermeister die laufenden Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises erledigt, handelt es sich demnach ausschließlich um eine Frage der internen Zuständigkeit innerhalb der Behördenorganisation der gemeinschaftsangehörigen Gemeinde. Sie betrifft nicht die sachliche Behördenzuständigkeit im Außenrechtsverhältnis zum Bürger. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZEO 796/01 | |
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