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Laufbahnprinzip

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 29.07 vom 27.09.2007

Rechtsgebiete:GG, BRRG, LBG NRW
Schlagworte:Abwägung, Ämterpatronage, Amtsperiode, Anrechnung, Anreizfunktion, Anspruch auf Ernennung, Auswahlentscheidung, Beachtung, Beamtenrecht, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter, Beförderungsamt, Berücksichtigung, Bestenauslese, dienstliche Beurteilung, Ernennung, Flexibilität, Fortentwicklung des Beamtenrechts, Führungsamt auf Zeit, Führungsamt, Führungsposition, Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Fürsorgepflicht, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Kernbestand von Strukturprinzipien, Korrektur von Fehlentscheidungen, Laufbahnprinzip, Lebenszeitprinzip, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrundsatz, leitende Funktion auf Probe, leitende Funktion auf Zeit, Mobilität, Nichtigkeit, Personalführung, Pflicht zur Hingabe, politischer Beamter, Rahmenrecht, Remonstrationspflicht, statusrechtliches Amt, Unabhängigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Zugang zu öffentlichen Ämtern
Stichwort:Laufbahnprinzip
Leitsatz:Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 29.07



BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 26.06 vom 27.09.2007

Rechtsgebiete:GG, BRRG, LBG NRW
Schlagworte:Abwägung, Ämterpatronage, Amtsperiode, Anrechnung, Anreizfunktion, Anspruch auf Ernennung, Auswahlentscheidung, Beachtung, Beamtenrecht, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter, Beförderungsamt, Berücksichtigung, Bestenauslese, dienstliche Beurteilung, Ernennung, Flexibilität, Fortentwicklung des Beamtenrechts, Führungsamt auf Zeit, Führungsamt, Führungsposition, Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Fürsorgepflicht, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Kernbestand von Strukturprinzipien, Korrektur von Fehlentscheidungen, Laufbahnprinzip, Lebenszeitprinzip, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrundsatz, leitende Funktion auf Probe, leitende Funktion auf Zeit, Mobilität, Nichtigkeit, Personalführung, Pflicht zur Hingabe, politischer Beamter, Rahmenrecht, Remonstrationspflicht, statusrechtliches Amt, Unabhängigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Zugang zu öffentlichen Ämtern
Stichwort:Laufbahnprinzip
Leitsatz:Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 26.06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 21.06 vom 27.09.2007

Rechtsgebiete:GG, BRRG, LBG NRW
Schlagworte:Abwägung, Ämterpatronage, Amtsperiode, Anrechnung, Anreizfunktion, Anspruch auf Ernennung, Auswahlentscheidung, Beachtung, Beamtenrecht, Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, Beamtenverhältnis auf Probe, Beamtenverhältnis auf Zeit, Beamter, Beförderungsamt, Berücksichtigung, Bestenauslese, dienstliche Beurteilung, Ernennung, Flexibilität, Fortentwicklung des Beamtenrechts, Führungsamt auf Zeit, Führungsamt, Führungsposition, Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, Fürsorgepflicht, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Kernbestand von Strukturprinzipien, Korrektur von Fehlentscheidungen, Laufbahnprinzip, Lebenszeitprinzip, Leistungsfähigkeit, Leistungsgrundsatz, leitende Funktion auf Probe, leitende Funktion auf Zeit, Mobilität, Nichtigkeit, Personalführung, Pflicht zur Hingabe, politischer Beamter, Rahmenrecht, Remonstrationspflicht, statusrechtliches Amt, Unabhängigkeit, Verfassungsmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Zugang zu öffentlichen Ämtern
Stichwort:Laufbahnprinzip
Leitsatz:Es ist mit dem als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Lebenszeitprinzip nicht vereinbar, einem bereits auf Lebenszeit ernannten Beamten ein Führungsamt für die Dauer von zehn Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit zu übertragen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 C 21.06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 11206/03.OVG vom 18.06.2004

Rechtsgebiete:PostPersRG, BLV, PostLV, Regeln zur Ausschreibung und Besetzung von Arbeitsplätzen im Unternehmen deutsche Telekom AG
Schlagworte:Deutsche Telekom AG, Umorganisation, amtsangemessene Beschäftigung, Versetzung, Umsetzung, Leistungsprinzip, Bestenauslese, Ausschreibung, Anforderungsprofil, Stellenbesetzungsrichtlinie, Bildungsabschluss, Auswahlentscheidung, In-sich-Beurlaubung, Laufbahn, Laufbahnbefähigung, Laufbahnprinzip, Aufstieg, dienstliche Beurteilung, Einzelmerkmale, Gewichtung, Priorisierung, Qualifikationsvorsprung
Stichwort:Laufbahnprinzip
Leitsatz:Ungeachtet ihrer Privatisierung sind die Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost (hier: Deutsche Telekom AG) bei der Aufstellung entsprechender Anforderungsprofile für besetzbare Dienstposten an die Vorgaben des Laufbahnprinzips gebunden (hier zum Bildungsabschluss: "abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation"); daran ändert auch nichts die Möglichkeit einer In-sich-Beurlaubung des Beamten.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11206/03.OVG


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