1. Zur Ernennungszuständigkeit im Falle des Aufstiegs in die nächsthöhere Laufbahn.
2. Zur Frage, ob der Zugang zum Eingangsamt einer höheren Laufbahn von der Art und Weise der Erlangung der Laufbahnbefähigung abhängig gemacht werden darf.
3. Die Auswahl der Bewerber für einen das Eingangsamt der nächsthöheren Laufbahn betreffenden Dienstposten hat sich allein am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren.