JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Lastengleichheit
| Rechtsgebiete: | GG, WRV, VwGO, EStG 2003, KiStG Hessen |
| Schlagworte: | GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 4 Abs. 1 GG Art. 14 Abs. 1 GG Art. 140 WRV Art. 137 Abs. 6 VwGO § 134 VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2003 § 3 Nr. 40 EStG 2003 § 10d Abs. 1 Satz 8 EStG 2003 § 51a Abs. 2 Satz 2 KiStG Hessen § 2 Abs. 1 Nr. 1 KiStG Hessen § 2 Abs. 2 Einkommen, Einkünfte, Einkommensteuer, Einkommensteuererlass, Kirchensteuer, Kirchensteuererhebung, Verlustverrechnung, Verlustvortrag, Schattenveranlagung, Veräußerungsgewinn, Veräußerungsverlust, Halbeinkünfteverfahren, Besteuerungsgleichheit, Lastengleichheit, finanzielle Leistungsfähigkeit, subjektives Nettoprinzip, objektives Nettoprinzip, Folgerichtigkeit, Existenzminimum, Glaubensfreiheit, Kirchenaustritt |
| Stichwort: | Lastengleichheit |
| Leitsatz: | 1. Der Landesgesetzgeber kann sich bei der Erhebung von Kirchensteuern an die Staatssteuern in Form von Zuschlägen anschließen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, alle Regelungen des Einkommensteuergesetzes in das Kirchensteuerrecht zu übernehmen, wenn das Einkommen als Maßstab für die Kirchensteuererhebung dienen soll. 2. Es verstößt nicht gegen den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der steuerlichen Belastungsgleichheit, wenn der Landesgesetzgeber es für die Kirchensteuerbemessung bei einer Bezugnahme auf § 51a EStG belässt und die Möglichkeit, bei der Hinzurechnung des nach dem Halbeinkünfteverfahren einkommensteuerfreien Teils der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften und Kapitalvermögen eine Verlustvortrag zu berücksichtigen, nicht vorsieht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 9.07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO |
| Schlagworte: | Baurecht, Bauplanungsrecht, Bebauungsplan, Erforderlichkeit, Baugenehmigung, Einzelhandelsbetrieb, Einzelhandelsmarkt, Discounter, Lebensmittel, Lebensmittelmarkt, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Ausschluss, Sortiment, zentrenrelevantes Sortiment, Sortimentenliste, Innenstadt, innenstadtrelevantes Sortiment, Sortimentsbeschränkung, Nutzungsunterart, zentrumsbildende Nutzungsart, städtische Randlage, Verkaufsfläche, Zentrum, Stadtteil, Zentrum, Stadtteilzentrum, zentraler Standort, Versorgung, Versorgungszentrum, Versorgungsstandort, Nahversorgung, Nahversorgungszentrum, fußläufige Versorgung, städtebauliche Gründe, städtebauliche Ziele, städtebauliche Entwicklung, Funktionsfähigkeit, Attraktivität, Auswahl, Abwägungsgebot, Abwägungsfehler, Auswirkungen, Planungskonzept, Planung, Plangebiet, Gemeinde, Gewerbegebiet, Auslegung, Bestimmtheit, Lastengleichheit, Rechtfertigung, wirtschaftliche Nutzung, Versorgungsstruktur, Bevölkerung |
| Stichwort: | Lastengleichheit |
| Leitsatz: | Dem Ausschluss zentrenrelevanter Einzelhandelssortimente durch einen Bebauungsplan muss ein schlüssiges, widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegen, dessen Verwirklichung nicht erkennbar ausgeschlossen sein darf. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11311/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AbfG |
| Schlagworte: | Abfall, Bioabfall, Abfallgebühr, Anreiz, Anreizverpflichtung, Gebührenmaßstab, Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Gebühr, verbrauchsabhängig, Gebühr, verbrauchsunabhängig, Grundgebühr, Festgebühr, Degression, Personenmaßstab, Lastengleichheit, Melderegister |
| Stichwort: | Lastengleichheit |
| Leitsatz: | § 6 Abs. 3 AbfG LSA legt der abfallgebührenerhebenden Körperschaft grundsätzlich eine zwingende Verpflichtung auf. Der Vorgabe des § 6 Abs. 3 AbfG LSA wird bei der Gebührenbelastung der Haushalte jedenfalls dann in ausreichender Weise Rechnung getragen, wenn der Anteil des verbrauchsabhängigen Abfallgebührenbestandteils bei einer durchschnittlichen Abfallmenge grundsätzlich mindestens 25 % beträgt. Der Anteil des verbrauchsunabhängigen Gebührenbestandteils - unabhängig davon, ob als Grundgebühr oder Festgebühr ausgestaltet - darf damit grundsätzlich maximal 75 % betragen. Werden gebührenrechtlich Gruppen von Haushalten gebildet und die genannte Vorgabe nur in einzelnen Gruppen von Haushalten eingehalten, ist zu prüfen, ob damit der Großteil der Haushalte und Gebührenschuldner im Satzungsgebiet erfasst wird. Weiterhin handelt es sich dabei um prozentuale Werte, von denen je nach der Ausgestaltung des Gebührenmaßstabes im Einzelfall auch in gewissem Rahmen abgewichen werden kann. Die Wahl des Personenmaßstabes für eine Abfallgrundgebühr ohne eine degressive Ausgestaltung ist von dem Gestaltungsspielraum der abfallgebührenerhebenden Körperschaft gedeckt. Es kann offen bleiben, ob nicht auch sonst eine Verpflichtung zur Vornahme einer Degression bei personengebundenen Abfallgebühren abzulehnen ist. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Lastengleichheit (vgl. Urteile v. 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - und v. 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -) ist auf das Gebührenrecht nicht ohne weiteres übertragbar. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Abfallgebührensatzung für die Festlegung der Personenzahl bei einem personengebundenen Maßstab eine Bindung an die Angaben aus dem Melderegister der Meldebehörde vorsieht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 284/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BauGB |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Erforderlichkeit, planerisches Konzept, städtebauliches Konzept, Planungshoheit, Abwägung, Gleichheitssatz, Belastungsgleichheit, Lastengleichheit, innenstadtrelevantes Sortiment, großflächige Handelsbetriebe |
| Stichwort: | Lastengleichheit |
| Leitsatz: | Werden für vergleichbare Bebauungsplangebiete dieselben städtebaulichen Ziele verfolgt (hier: Innenstadtschutz), so müssen die damit verbundenen Lasten (hier: Einschränkungen der baulichen Nutzbarkeit) grundsätzlich gleichmäßig auf die betroffenen Grundstücke verteilt werden. Ausnahmen von diesem Prinzip der Lastengleichheit bedürfen der Rechtfertigung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10156/06.OVG | |
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