( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterLLastenausgleich für Kontoguthaben 

Lastenausgleich für Kontoguthaben

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 21/07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:VermG, VwGO, LAG
Schlagworte:Kontoguthaben, Kontoguthaben als Surrogat, Lastenausgleich für Kontoguthaben, gesetzlicher Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung, Anspruchsübergang, Auszahlung von Kontoguthaben nach -, Auszahlung von Kontoguthaben an den Nichtberechtigten, Zahlungsanspruch des Entschädigungsfonds, lastenausgleichsrechtlicher Rückforderungsanspruch, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch, staatliche Verwaltung, Aufhebung der -
Stichwort:Lastenausgleich für Kontoguthaben
Leitsatz:§ 11 Abs. 6 Satz 2 VermG ist entsprechend anzuwenden, wenn ein Kontoguthaben nach dem 1. Dezember 1994 an den insoweit nicht mehr berechtigten unmittelbar Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolger ausgezahlt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 21/07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 29.05 vom 18.03.2006

Rechtsgebiete:VermG, LAG
Schlagworte:Kontoguthaben, Auszahlung von Kontoguthaben, Kontoguthaben als Surrogat, Lastenausgleich für Kontoguthaben, gesetzlicher Übergang eines Kontoguthabens wegen Lastenausgleichszahlung
Stichwort:Lastenausgleich für Kontoguthaben
Leitsatz:Der Anspruch auf Auszahlung eines Kontoguthabens ist nach § 11 Abs. 6 Satz 1 VermG auch dann auf den Entschädigungsfonds übergegangen, wenn der Lastenausgleich nicht für das Kontoguthaben selbst, sondern für einen Vermögensgegenstand gezahlt worden ist, an dessen Stelle das Kontoguthaben als Surrogat getreten ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 29.05


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/lastenausgleich-fuer-kontoguthaben

"Lastenausgleich für Kontoguthaben - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN