JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Langzeitstudiengebühren
| Rechtsgebiete: | NHG 2002 |
| Schlagworte: | Ausbildungsförderung, Bedarf, Langzeitstudiengebühren, unstrittige Härte, wirtschaftliche Notlage |
| Stichwort: | Langzeitstudiengebühren |
| Leitsatz: | Zum teilweisen Erlass von Langzeitstudiengebühren bei wirtschaftlicher Notlage des Studierenden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 LC 1270/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ThürHG |
| Schlagworte: | Langzeitstudiengebühren, unechte Rückwirkung, Thüringen |
| Stichwort: | Langzeitstudiengebühren |
| Leitsatz: | Die Bestimmung des § 107a ThürHG, mit der zum WS 2004/2005 in Thüringen Langzeitstudiengebühren eingeführt wurden, ist verfassungsgemäß. Dies gilt auch, soweit zur Berechnung der gebührenfreien Zeit an Studienzeiten, die vor Einführung von Langzeitstudiengebühren absolviert wurden, angeknüpft wird. Dem steht nicht entgegen, dass § 107 Abs. 1 ThürHG eine Aussage zur Gebührenfreiheit des Studiums trifft. Diese Bestimmung kann der Einführung von Langzeitstudiengebühren für die Zukunft nicht entgegen gehalten werden. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 1020/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ThürHG |
| Schlagworte: | Langzeitstudiengebühren, Erlass, unbillige Härte, Vertrauensschutz, Studienfachwechsel |
| Stichwort: | Langzeitstudiengebühren |
| Leitsatz: | Wechselt ein Student im Vertrauen auf die Gebührenfreiheit des Studiums vor Einführung von Langzeitstudiengebühren das Studienfach und ist dieser Wechsel hauptursächlich für die Entstehung der Gebührenpflicht, so kann das im Einzelfall ausnahmsweise zu einer unbilligen Härte im Sinne des § 107a Abs. 6 Satz 3 ThürHG führen. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 1019/06 | |
| Rechtsgebiete: | NHG, VwGO |
| Schlagworte: | Erlass, Gremientätigkeit, Härte, unbillige, Hochschulgremien, Interessenabwägung, Langzeitstudiengebühren, Studienguthaben, Übergangsregelung, Vertrauensschutz |
| Stichwort: | Langzeitstudiengebühren |
| Leitsatz: | Zur Frage, ob Vertrauensschutzgesichtspunkte wegen der Tätigkeit eines zu Langzeitstudiengebühren herangezogenen Studierenden in Hochschulgremien die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage rechtfertigen (hier: verneint). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 ME 456/07 | |
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