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Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 1 AZR 349/02 vom 03.06.2003

Rechtsgebiete:BetrVG, ZPO, MTV
Schlagworte:Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre
Stichwort:Langfristige Überstundenvereinbarung und Tarifsperre
Leitsatz:1. Auch eine für mehrere Jahre unkündbare Betriebsvereinbarung zu Überstunden ist vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG gedeckt und verstößt nicht gegen die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 BetrVG, wenn die in ihr vorgesehenen Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit als solche jeweils nur vorübergehend sind.

2. Der Betriebsrat verzichtet mit dem Abschluß einer solchen Betriebsvereinbarung nicht in unzulässiger Weise auf sein Mitbestimmungsrecht, wenn in ihr zwar keine Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden im Einzelfall, aber detaillierte Regelungen zu deren Umfang und Verteilung vorgesehen sind.

3. Eine Betriebsvereinbarung kann eine ausreichende Grundlage für die Anordnung von Überstunden sein.
Volltext: BAG - Urteil, 1 AZR 349/02




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