( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterLlanger Zeitraum zwischen Tat und Urteil 

langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 325/04 vom 16.11.2004

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Fahrverbot, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil
Stichwort:langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil
Leitsatz:Zur Verhängung eines Fahrverbotes bei einem Zeitraum von zwei Jahren zwischen Tat und Urteil.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 325/04



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 583/04 vom 28.09.2004

Rechtsgebiete:StPO, StVG
Schlagworte:Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges Fahrverbot, Ausführungen zur Angemessenheit erforderlich, Wahrunterstellung, andere Schlussfolgerung, Bedeutungslosigkeit, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil, mehr als zwei Jahre, Absehen vom Fahrverbot, Herabsetzung der Dauer des Fahrverbotes
Stichwort:langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil
Leitsatz:1. Wenn der Tatrichter ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten anordnet, müssen ausreichende Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen getroffen werden, damit es dem Rechtsbeschwerdegericht möglich ist zu prüfen, ob die Verhängung eines Fahrverbots etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt.

2. Der Zeitrahmen von zwei Jahren zwischen der Tat und der Ahndung ist lediglich ein Anhaltspunkt dafür, dass eine tatrichterliche Prüfung, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen Zweck im Hinblick auf den Zeitablauf noch erfüllen kann, nahe liegt. Sie ist anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls vorzunehmen und stellt keinen Automatismus dar.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 583/04

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 112/04 vom 03.06.2004

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Hauptstrafe, Nebenstrafe, Wechselwirkung, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil, Berücksichtigung, Fahrverbot
Stichwort:langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil
Leitsatz:1. Zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe des Fahrverbots besteht eine Wechselwirkung.

2. Zur Berücksichtigung des langen Zeitraums zwischen Tat und Urteil Zeitraum von 22 Monaten zu lang
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 112/04

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 219/03 vom 14.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO, StVG, BKatV, OWiG
Schlagworte:Verfolgungsverjährung, Bußgeldbescheid, Zustellung, Ersatzzustellung, tatsächliche Benutzung einer Wohnung, langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil, Absehen vom Fahrverbot
Stichwort:langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil
Leitsatz:1. Die tatsächliche Benutzung einer Wohnung ist dann nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Ersatzzustellung gem. § 181 ZPO, wenn sich der Adressat nicht nur für diese Wohnung angemeldet hat, sondern sich als dort wohnend geriert, seinen Schriftwechsel unter dieser Anschrift führt und er seine Post dort abholt

2. Ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat kann dazu führen, dass es ausnahmsweise der Warn- und Denkzettelfunktion eines (Regel-)Fahrverbotes nicht mehr bedarf; dies gilt aber nur dann, wenn die zeitliche Verzögerung nicht dem Betroffenen anzulasten ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 219/03


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/langer-zeitraum-zwischen-tat-und-urteil

"langer Zeitraum zwischen Tat und Urteil - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN