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JuraForum.deUrteileSchlagwörterLlanger Zeitablauf zwischen Tat und Urteil 

langer Zeitablauf zwischen Tat und Urteil

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 413/03 vom 03.07.2003

Bei einem Zeitablauf von nur einem Jahr und neun Monaten zwischen Tat und tatrichterlichem Urteil kann durchaus noch ein Fahrverbot verhängt werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 17/03 vom 28.01.2003

Zur Frage, wann wegen langen zeitablaufs zwischen Tat und urteil von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden kann.

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