1. Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der streitigen Genehmigungs- bzw. Verfahrensfreiheit eines Vorhabens.
2. Bindung des Gerichts an eine bestandskräftige Feststellung der Genehmigungsfreiheit.
3. Zu den Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen (Neben-)Erwerbsbetriebes i. S. v. § 63 a Abs. 1 Nr. 1 c) SächsBO a. F./§ 61 Abs. 1 Nr. 1 c) SächsBO und § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
1. Zur Außenbereichslage eines Wohngebäudes, das am Ortsrand zwischen zwei landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden verwirklicht werden soll.
2. Ein Wohngebäude dient u.a. dann nicht einem landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb, wenn die Zinsen für die Investitionen in das Wohngebäude bzw. die Kapitalverzinsung sowie die Unterhaltungs- und Abschreibungskosten nicht aus dem Gewinn dieses Nebenerwerbsbetriebs finanziert werden können.