Die Einbringung einer einzelbäuerlichen Landwirtschaft in die LPG (Typ III) hat zur Stilllegung des Betriebes geführt.
Die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes durch den staatlichen Verwalter zur Erfüllung einer Altenteilsverpflichtung stellt keine schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 c VermG dar (Einzelfall).
Urteil des 8. Senats vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 6.00 -
I. VG Magdeburg vom 20.07.1999 - Az.: VG A 7 K 441/97 -