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OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 L 159/02 vom 06.08.2003

Rechtsgebiete:KWG M-V, LEG M-V
Schlagworte:Wahlprüfung, Landratswahl, Wählbarkeit, Eignungszweifel, Tätigkeit für das MfS, volle verwaltungsgerichtliche Kontrolle
Stichwort:Landratswahl
Leitsatz:1. Die Frage, ob der Beamtenbewerber wegen einer Tätigkeit für das frühere MfS bestehende Eignungszweifel ausgeräumt hat, unterliegt der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.

2. Bei erheblichem Zeitablauf seit Beendigung der MfS-Tätigkeit kann diese nur in besonders gravierenden Fällen für mangelnde Eignung herangezogen werden.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 L 159/02




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