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Landratswahl

Entscheidungen der Gerichte

OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 L 159/02 vom 06.08.2003

1. Die Frage, ob der Beamtenbewerber wegen einer Tätigkeit für das frühere MfS bestehende Eignungszweifel ausgeräumt hat, unterliegt der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle.

2. Bei erheblichem Zeitablauf seit Beendigung der MfS-Tätigkeit kann diese nur in besonders gravierenden Fällen für mangelnde Eignung herangezogen werden.

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