JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Landesunterkunft
| Rechtsgebiete: | AuslG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Erfolgloser Asylbewerber, Abschiebungsandrohung, Duldung, Auflage, Wohnsitznahme, Landesunterkunft, Ausreisepflicht, Einordnung des Rechtsstreits, Statthaftigkeit der Beschwerde |
| Stichwort: | Landesunterkunft |
| Leitsatz: | Die Auflage zur Wohnsitznahme in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige findet auch dann ihre gesetzliche Grundlage in § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG, wenn sie gegenüber einem erfolglos gebliebenen, wegen der Unmöglichkeit seiner Abschiebung aus tatsächlichen Gründen gemäß § 55 Abs. 2 AuslG geduldeten Asylbewerber ergeht. Die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes gegen eine derartige Auflage begründet keine Rechtsstreitigkeit gemäß § 74 ff. AsylVfG; damit greift auch der in § 80 AsylVfG vorgesehene Beschwerdeausschluss nicht Platz. Zur Rechtmäßigkeit der einem seine Identität verschleiernden erfolglos gebliebenen Asylbewerber gemäß § 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG i.V.m. den hierzu ergangenen rheinland-pfälzischen Verfahrensregelungen vom 25. Mai 2000/16. Juni 2003 erstmals erteilten Auflage zur Wohnsitznahme in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 11432/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Duldung, Auflage, Wohnsitznahme, Unterbringung, Landesunterkunft, Ausreisepflicht, Mitwirkungspflicht, Identitätsklärung, Passbeschaffung, psychosoziale Betreuung, ausländerrechtliche Beratung, Sprachanalyse, Verhältnismäßigkeit, Dauer |
| Stichwort: | Landesunterkunft |
| Leitsatz: | Zur Rechtmäßigkeit der einem seine Identität seit Jahren verschleiernden Ausländer erteilten Auflage, in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige zu wohnen (§ 56 Abs. 3 Satz 2 AuslG in Verbindung mit den hierzu ergangenen rheinland-pfälzischen Verfahrensregelungen vom 25. Mai 2000/16. Juni 2003). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 11243/03.OVG | |
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