JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > landesrechtliche Altfallregelung
| Rechtsgebiete: | AufenthG, AuslG 1990 |
| Schlagworte: | außergewöhnliche Härte, landesrechtliche Altfallregelung, Bleiberechtsregelung, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Aufenthaltserlaubnis |
| Stichwort: | landesrechtliche Altfallregelung |
| Leitsatz: | 1. Die von der Rechtsprechung zu § 30 Abs. 2 AuslG 1990 entwickelten Anforderungen an das Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte gelten auch für den Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG. 2. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG ist nicht deshalb von vornherein ausgeschlossen, weil der Ausländer die Voraussetzungen einer landesrechtlichen Bleiberechtsregelung nicht mehr erfüllt (hier: wegen strafgerichtlicher Verurteilungen). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 69.06 | |
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