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JuraForum.deUrteileSchlagwörterLLandesplanungsgesetz 

Landesplanungsgesetz

Entscheidungen der Gerichte

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 1545/04 vom 09.06.2005

1. Die in einem Regionalplan enthaltenen Ziele der Raumordnung können Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO sein und zum Gegenstand einer Normenkontrolle gemacht werden.

2. Eine Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist zu bejahen, wenn der Antragsteller die ernsthafte Absicht dartut, in dem von der Zielfestlegung betroffenen Gebiet eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen zu beantragen, insbesondere wenn bereits ein immissionsschutzrechtlicher Antrag gestellt und im Hinblick auf entgegenstehende Ziele der Raumordnung abgelehnt wurde.

3. Ein Verfahren ist i.S.d. Art. 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und anderer Gesetze vom 8. Mai 2003 (GBl. S. 205) erst mit dem letzten Verfahrensschritt "abgeschlossen", im Falle eines Regionalplans mit dem Inkrafttreten durch Veröffentlichung der Genehmigung im Staatsanzeiger.

4. Die dem Träger der Regionalplanung durch Landesgesetz auferlegte Verpflichtung, Standorte für regionalbedeutsame Windkraftanlagen als Vorranggebiete und die übrigen Gebiete als Ausschlussgebiete festzulegen, ist mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG) und Art. 12 und 14 GG vereinbar.

5. Ziele der Raumordnung müssen aus überörtlichen Raumordnungsinteressen erforderlich sein. Ihnen fehlt die Erforderlichkeit (vergleichbar § 1 Abs. 3 BauGB), wenn ihrer Verwirklichung auf unabsehbare Zeit rechtliche oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen.

6. Ein Regionalplan, der Vorrangstandorte ausweist, deren Fläche nur ein Promille der Fläche des Plangebiets ausmachen, muss noch nicht die Grenze zur Negativplanung überschreiten.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 548/01 vom 03.04.2003

Zur Abwägung zwischen der raumordnerischen Zielsetzung, den bestehenden Eigenversorgungsgrad von 70 % durch die Ausweisung schutzbedürftiger Bereiche für Rohstoffsicherung langfristig abzusichern, und der örtlichen Bauleitplanung und Beachtung des Prioritätsprinzips.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 2477/99 vom 19.12.2000

1. Die in § 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG getroffene Regelung, nach der im Regionalplan für die Region Stuttgart Standorte für regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben gebietsscharf auszuweisen sind, verstößt nicht gegen Art. 28 Abs. 2 GG.

2. Sowohl die geplante Landesmesse als auch die Erweiterung des Flughafens Stuttgart sind regionalbedeutsame Infrastrukturvorhaben im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG.

3. § 8 Abs. 3 Nr. 3 LplG verpflichtet die Region Stuttgart zu einer umfassenden Abwägung der von der Standortausweisung berührten öffentlichen und privaten Belange. Dazu gehören auch die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Die Beantwortung der Frage, auf welche Weise und an welcher Stelle die mit der Bau des regionalbedeutsamen Infrastrukturvorhabens unvermeidlich verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen werden können, kann der Planungsträger einem gegebenenfalls nachfolgenden Planfeststellungsverfahren überlassen.

4. Ob die Voraussetzungen vorliegen, unter denen § 9 Abs. 1 S. 2 in Verb. mit Abs. 8 S. 2 LplG die gesonderte Fortschreibung von fachlichen oder räumlichen Teilen eines Regionalplans zulässt, beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Inkrafttretens der betreffenden Satzung.

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