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Landesnaturschutzgesetz

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10138/09.OVG vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG
Schlagworte:Vorausleistungen, Erschließungsbeitrag, endgültige Herstellung, Herstellung, Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahme, Eingriff, Naturhaushalt, erhebliche Beeinträchtigung, Beeinträchtigung
Stichwort:Landesnaturschutzgesetz
Leitsatz:Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge kommt es nicht auf die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen und damit nicht auf die Erfüllung der Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB an. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde die Erforderlichkeit von Ausgleichsmaßnahmen rechtsirrig verneinen sollte (im Anschluss an BVerwGE 97, 62 [67f]; OVG RP, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01.OVG -, veröffentlicht in ESOVG).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10138/09.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 10435/08.OVG vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:VwVfG, FStrG, BNatSchG, LNatSchG, Europäische Vogelschutzrichtlinie, FFH-Richtlinie
Schlagworte:Abweichung, Alternative, Alternativenprüfung, Art, prioritäre Art, Artenschutz, Bachdurchlass, Bedarfsplan, naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum, Bergwerk, Bewertung, Biotop, Bundesfernstraße, Deponie, Einwendungsausschluss, Erhaltungsziel, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Erdmasse, Ermittlung, Fledermaus, Fledermausschutz, Fledermausquartier, FFH-Gebiet, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Grünbrücke, Habitat, Habitatschutz, Kohärenz, Kohärenzsicherung, Kollision, Kompensation, Lebensraumtyp, Naturschutzverein, nachgelassener Schriftsatz, Planfeststellung, Präklusion, Schutzgebiet, Straßenbepflanzung, Tunnel, Tunnelsprengung, Überflughilfe, Verbandsklage, Verträglichkeitsprüfung, Vogelschutzgebiet, Vorkommen, Vorbehalt, worst-case-Betrachtung, Zerschneidung
Stichwort:Landesnaturschutzgesetz
Leitsatz:Zur Ortsumgehung einer bestehenden Bundesstraße (B 427), die erstmals ein FFH-Gebiet mit einem bedeutenden Fledermausquartier anschneidet und im weiteren Verlauf durch einen Tunnel führt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10435/08.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 10.08 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:GG, BBergG
Schlagworte:Grundeigener Bodenschatz, Gewinnungsberechtigung, Grundeigentum, Zulegung, gebundene Entscheidung, Enteignung, Eigentumsgarantie, Gemeinde, Allgemeinwohl, Abwägung, öffentliche Belange, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, Erhaltung von Arbeitsplätzen, getätigte Investitionen, Rohstoffsicherungsklausel, Rahmenbetriebsplan, Zulassung, Bindungswirkung
Stichwort:Landesnaturschutzgesetz
Leitsatz:Die Zulegung nach § 35 BBergG ist eine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG.

Gründe des Allgemeinwohls erfordern im Sinne des § 35 Nr. 3 BBergG einen grenzüberschreitenden Abbau nicht, wenn das Vorhaben zwar der Vorsorgung des Marktes mit Rohstoffen dient, ihm aber überwiegende öffentliche Belange anderer Art entgegenstehen.

Bezieht sich die Zulegung auf ein Grundstück im Eigentum einer Gemeinde, kann auch die Gemeinde die gerichtliche Überprüfung verlangen, ob dem Vorhaben überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen.

Die "Rohstoffsicherungsklausel" des § 48 Abs. 1 Satz 2 BBergG begründet bei der Entscheidung über eine Zulegung keinen grundsätzlichen Vorrang des öffentlichen Interesses an einem grenzüberschreitenden Abbau vor entgegenstehenden privaten oder anderen öffentlichen Interessen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 2076/06 vom 18.04.2008

Rechtsgebiete:VerkG, DVO GemO, NatSchG
Schlagworte:Rechtsstaatsprinzip, Verkündung von Rechtsverordnungen, Formelle Publizität, Bekanntmachung, Gemeindliches Amtsblatt, Auflagenhöhe, Zumutbarkeit der Kenntnisverschaffung, Landschaftsschutzverordnung, Anstoßfunktion, Abgrenzung des Schutzgebiets
Stichwort:Landesnaturschutzgesetz
Leitsatz:1. Ein gemeindliches Amtsblatt, das an die Haushalte in einer ihrer Zahl entsprechenden Auflage kostenlos verteilt wird und bei in Einzelfällen fehlgeschlagener, aber zweckmäßig organisierter und überwachter Verteilung bei den Verwaltungsstellen der Gemeinde abgeholt werden kann, erfüllt seine Verkündungsfunktion und Bekanntmachungsfunktion.

2. Bei Abgrenzung eines Landschaftsschutzgebiets möglichst den Flurstücksgrenzen zu folgen, ist ein der Klarheit und Genauigkeit der Verordnung dienendes und daher sachgerechtes Kriterium.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2076/06


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