JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Landeserziehungsgeld
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 1408/71, GK |
| Schlagworte: | Gleichbehandlungsgebot, Flüchtling, Diskriminierung, Landeserziehungsgeld, Öffentliche Fürsorge |
| Stichwort: | Landeserziehungsgeld |
| Leitsatz: | 1. Aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Europäischen Rates kann ein im Bundesgebiet wohnhafter Flüchtling keinen Anspruch auf Gleichbehandlung ableiten, wenn seine Situation lediglich Bezüge zu einem Drittland und dem Mitgliedstaat aufweist, in dem er wohnt. 2. Beim baden-württembergischen Landeserziehungsgeld handelt es sich um keine Leistung der öffentlichen Fürsorge im Sinne von Art. 24 der Genfer Konvention; ein Anspruch hierauf ergibt sich auch nicht aus Art. 25 der Genfer Konvention. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 2805/03 | |
| Rechtsgebiete: | ARB, VwGO, ZPO, LVwVfG |
| Schlagworte: | Landeserziehungsgeld, Verwaltungsakt, Bestandskraft, Änderung der Rechtsprechung, Wiederaufgreifen, Ermessen, effet utile |
| Stichwort: | Landeserziehungsgeld |
| Leitsatz: | 1. Ob die Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Einbeziehung türkischer Staatsangehöriger in den Kreis der Anspruchsberechtigten für Landeserziehungsgeld der nachträglichen Änderung der Rechtslage gleichzustellen ist, welche dazu berechtigt, von der Behörde die Entscheidung über die Wiederaufnahme negativ abgeschlossener Bewilligungsverfahren zu verlangen, bleibt offen. 2. Der Grundsatz der effektiven Durchsetzung des Europarechts verbietet der Behörde nicht, die Wiederaufnahme negativ abgeschlossener Bewilligungsverfahren nach Ermessen abzulehnen, weil dies die öffentlichen Haushalte rückwirkend mit einer Fülle nicht eingeplanter Mehrausgaben belaste. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1790/02 | |
| Rechtsgebiete: | Abkommen EWG-Türkei (1963), ARB, VO (EWG) |
| Schlagworte: | Assoziation EWG-Türkei, Türkei, Assoziierung der -, Assoziationsrat, Beschluss des - s, Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrats, Diskriminierungsverbot, assoziationsrechtliches -, Diskriminierungsverbot, gemeinschaftsrechtliches -, Gleichbehandlungsgebot, türkischer Staatsangehöriger auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, soziale Sicherheit, Diskriminierungsverbot türkischer Staatsangehöriger auf dem Gebiet der -, persönlicher Anwendungsbereich des ARB Nr. 3/80, sachlicher Anwendungsbereich des ARB Nr. 3/80, Arbeitnehmerbegriff, assoziationsrechtlicher -, "Wanderarbeitnehmerin", "Familienleistungen" im Gemeinschafts- bzw. assoziationsrechtlichen Verständnis, Erziehungsgeld als Familienleistung, Landeserziehungsgeld, Bundeserziehungsgeld, Kindergeld, Richtlinie als Rechtsvorschrift im Assoziationsrecht, Rechtsvorschrift, Richtlinie als - im Assoziationsrecht |
| Stichwort: | Landeserziehungsgeld |
| Leitsatz: | 1. Die Gleichbehandlungsvorschrift in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 ARB Nr. 3/80 erfasst auch Arbeitnehmer bzw. deren Familienangehörige mit türkischer Staatsangehörigkeit, die nicht innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gewandert sind (keine "Wanderarbeitnehmer" im gemeinschaftsrechtlichen Sinne sind; wie Urteil vom 6. Dezember 2001 - BVerwG 3 C 25.01 -). 2. Eine "Familienleistung" im Sinne des den sachlichen Anwendungsbereich regelnden Art. 4 ARB Nr. 3/80 setzt keine Leistung voraus, die speziell der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern bzw. deren Familienangehörigen dient. Auch Leistungen wie beispielsweise Kindergeld, Bundes- sowie Landeserziehungsgeld, die unabhängig davon gewährt werden, ob die Berechtigte Arbeitnehmerin ist oder nicht, können daher Familienleistungen sein (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 10. Oktober 1996 - Rs. C-245/94 und 312/94 - Slg. 1996, I - 4895, 4929 sowie vom 4. Mai 1999 - Rs. C-262/96 - Slg. 1999, I - 2685, 2743; insoweit Aufgabe des Urteils vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 12.92 - BVerwGE 91, 327, 333 f.). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 26.01 | |
| Rechtsgebiete: | bkommen EWG-Türkei (1963), ARB, VO (EWG) |
| Schlagworte: | Assoziation EWG-Türkei, Türkei, Assoziierung der -, Assoziationsrat, Beschluss des - s, Beschluss Nr. 3/80 des Assoziationsrats, Diskriminierungsverbot, assoziationsrechtliches -, Diskriminierungsverbot, gemeinschaftsrechtliches -, Gleichbehandlungsgebot, türkischer Staatsangehöriger auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, soziale Sicherheit, Diskriminierungsverbot türkischer Staatsangehöriger auf dem Gebiet der -, persönlicher Anwendungsbereich des ARB Nr. 3/80, sachlicher Anwendungsbereich des ARB Nr. 3/80, Arbeitnehmerbegriff, assoziationsrechtlicher -, "Wanderarbeitnehmerin", Flüchtlinge im Assoziationsrecht, "Familienleistungen" im Gemeinschafts- bzw. assoziationsrechtlichen Verständnis, Erziehungsgeld als Familienleistung, Landeserziehungsgeld, Bundeserziehungsgeld, Kindergeld, Richtlinie als Rechtsvorschrift im Assoziationsrecht, Rechtsvorschrift, Richtlinie als - im Assoziationsrecht |
| Stichwort: | Landeserziehungsgeld |
| Leitsatz: | 1. Die Gleichbehandlungsvorschrift in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 ARB Nr. 3/80 erfasst auch Arbeitnehmer bzw. deren Familienangehörige mit türkischer Staatsangehörigkeit, die nicht innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gewandert sind (keine "Wanderarbeitnehmer" im gemeinschaftsrechtlichen Sinne sind) und/oder ihren erlaubten Aufenthalt in einem Mitgliedstaat auf ein erfolgreiches Asylbegehren zurückführen (wie Urteil vom 6. Dezember 2001 - BVerwG 3 C 25.01 -). 2. Eine "Familienleistung" im Sinne des den sachlichen Anwendungsbereich regelnden Art. 4 ARB Nr. 3/80 setzt keine Leistung voraus, die speziell der sozialen Absicherung von Arbeitnehmern bzw. deren Familienangehörigen dient. Auch Leistungen wie beispielsweise Kindergeld, Bundes- sowie Landeserziehungsgeld, die unabhängig davon gewährt werden, ob der Berechtigte Arbeitnehmer ist oder nicht, können daher Familienleistungen sein (im Anschluss an EuGH, Urteile vom 10. Oktober 1996 - Rs. C-245/94 und 312/94 - Slg. 1996, I - 4895, 4929 sowie vom 4. Mai 1999 - Rs. C-262/96 - Slg. 1999, I - 2685, 2743; insoweit Aufgabe des Urteils vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 12.92 - BVerwGE 91, 327, 333 f.). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 27.01 | |
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