JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > L > Landesbetrieb Straßen und Verkehr
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG, LuftSiG, LuftVZO, LuftSiZüV, VwVfG |
| Schlagworte: | Alt-Erlaubnisinhaber, Anhörung, Behörde, Bundesrat, Eilverfahren, Flugzeug, Flugzeugentführung, Interessenabwägung, Landesbetrieb, Landesbetrieb Mobilität, Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Luftfahrer, Luftfahrererlaubnis, Luftfahrerschein, Luftsicherheit, Luftverkehr, Organisationsgewalt, Organisationsverfügung, Privatflugzeugführer, Privatpilot, Regelvermutung, Reisemotorsegler, Ruhensanordnung, safety, security, Segelflugzeugführer, Sofortvollzug, Straftaten, Übergangsregelung, Verwaltungsakt, feststellender Verwaltungsakt, Widerruf, Widerrufsermächtigung, Wirkung, aufschiebende Wirkung, Zustimmungsgesetz, Zuverlässigkeit, luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit, luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit, Zuverlässigkeitsüberprüfung, Zuverlässigkeitszweifel |
| Stichwort: | Landesbetrieb Straßen und Verkehr |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Luftsicherheitsgesetzes. 2. Zur Anwendbarkeit der Ermächtigung zum Widerruf bzw. zur Ruhensanordnung von Luftfahrererlaubnissen bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG auf "Alt-Erlaubnisinhaber". 3. Zu den Voraussetzungen des Widerrufs einer Luftfahrererlaubnis nach § 4 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 2. Halbs. LuftVG bei Privatpiloten. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10001/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BHO, HGrG, RHO, GebOSt, VwKostG, StVG |
| Schlagworte: | Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Halteranfrage, Amtshandlung, persönliche Gebührenbefreiung, Bundesbetrieb, Sondervermögen des Bundes, Gleichartigkeit des Landesbetriebes, erwerbswirtschaftliche Ausrichtung, Binnenmodernisierung der Verwaltung |
| Stichwort: | Landesbetrieb Straßen und Verkehr |
| Leitsatz: | 1. Das Land Rheinland-Pfalz kann für von seinem Landesbetrieb Straßen und Verkehr beantragte Amtshandlungen, die nach § 6a StVG und § 1 GebOSt gebührenpflichtig sind, gemäß § 5 Abs. 1 GebOSt persönliche Gebührenfreiheit beanspruchen. Der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 4 GebOSt greift nicht ein, weil der Landesbetrieb keine Einrichtung des Landes darstellt, die einem Bundesbetrieb im Sinne von Art. 110 Abs. 1 GG gleichartig ist. 2. Bundesbetriebe im Sinne von Art. 110 Abs. 1 GG sind rechtlich unselbständige abgesonderte Teile der Bundesverwaltung, deren Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist. Dafür ist ein Angebot von Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt mit einem Geschäftsbetrieb kennzeichnend, der über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 2.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BHO, LHO, LGebG |
| Schlagworte: | Anwendungsbereich, Auslegung, Befreiung, Bundesbetrieb, Daseinsvorsorge, Erwerbswirtschaft, erwerbswirtschaftlich, Gebühr, Gebührenbefreiung, Gebührenbescheid, Gebührenfestsetzung, Gebührenforderung, Gebührenfreiheit, Gesetzesänderung, Gesetzgeber, Landesbetrieb, Landesbetrieb Straßen und Verkehr, persönliche Gebührenfreiheit, Privilegierung, teleologische, Reduktion, Sondervermögen, Straße, Straßenverwaltung, Verkehr, Verwaltungsgebühr, Wettbewerb, Wettbewerbswirtschaft, wettbewerbswirtschaftlich, Wortlaut, Zweck |
| Stichwort: | Landesbetrieb Straßen und Verkehr |
| Leitsatz: | Es besteht keine persönliche Gebührenfreiheit des Landes für den nicht erwerbswirtschaftlich tätigen Landesbetrieb Straßen und Verkehr. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10966/05.OVG | |
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