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Lagerstätte

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 12017/04.OVG vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:FlurbG
Schlagworte:Abfindungsgestaltung, Abfindung, Abwägung, Bestandteil, Bodenbestandteil, Bodenschatz, Sand, Sandvorkommen, Lagerstätte, Regionaler Raumordnungsplan, Vorranggebiet, Vorbehaltsgebiet, werterhöhender Umstand, betriebswirtschaftliches Interesse, Erschließung, Erschließungsgebot
Stichwort:Lagerstätte
Leitsatz:1. Zur gerichtlichen Überprüfung der Abwägung bei der Abfindungsgestaltung (im Anschluss an Urteil vom 16.02.2005 - 9 C 10979/04.OVG).

2. Zur Berücksichtigung von Bodenschätzen bei der Abfindungsgestaltung.

3. § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG enthält ein Erschließungsgebot, auf das sich unter Umständen auch ein Grundstücksnachbar berufen kann.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 12017/04.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 9.03 vom 19.02.2004

Rechtsgebiete:BBergG, EV Anlage I Kapitel V, Verordnung über die Verleihung von Bergwerkseigentum Nr. 9.23
Schlagworte:Förderabgabe, Bodenschatz, Bergfreiheit, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen, geologische Vorratsmenge, Bewilligungsfeld, Lagerstätte, Bewilligung, Bestandskraft.
Stichwort:Lagerstätte
Leitsatz:Die Heranziehung zu einer bergrechtlichen Förderabgabe ist schon dann rechtmäßig, wenn der Abgabepflichtige von einer ihm erteilten bestandskräftigen bergrechtlichen Bewilligung Gebrauch gemacht und den dort bezeichneten Bodenschatz aus dem Bewilligungsfeld gewonnen hat. Ob der bezeichnete Bodenschatz tatsächlich bergfrei ist, ist wegen der Bestandskraft der Bewilligung für die Heranziehung zu einer Förderabgabe nicht mehr nachzuprüfen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 9.03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 44.99 vom 29.06.1999

Rechtsgebiete:BauGB 1986, BauGB 1998
Schlagworte:Begriff des Vorhabens, Lagerstätte, Ausstellungsfläche für Landmaschinen, Außenbereich.
Stichwort:Lagerstätte
Leitsatz:Leitsatz:

Der Begriff der Lagerstätte in § 29 Satz 3 BauGB 1986 (§ 29 Abs. 1 BauGB 1998) ist weit auszulegen. Er umfaßt Grundstücksflächen, auf denen dauerhaft Gegenstände im weitesten Sinne gelagert, d.h. abgelegt oder abgestellt werden, unabhängig von dem Zweck, den der Betreiber der Lagerstätte mit der Lagerung verfolgt und unabhängig davon, ob und innerhalb welcher Zeiträume die gelagerten Gegenstände (hier: zum Verkauf ausgestellte Landmaschinen) jeweils ausgewechselt werden (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 7. September 1979 BVerwG 4 C 45.77 DVBl 1980, 232 <233>).

Beschluß des 4. Senats vom 29. Juni 1999 - BVerwG 4 B 44.99 -

I. VG München vom 10.12.1996 - Az.: VG M 1 K 95.2485 -
II. VGH München vom 18.02.1999 - Az.: VGH 1 B 97.804 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 44.99


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