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Lärmschutzwand

Entscheidungen der Gerichte

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 7 MS 171/08 vom 10.10.2008

Mängel im Lärmschutzkonzept eines Planfeststellungsbeschlusses können die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage rechtfertigen, wenn sie potentiell in das Grundgefüge der Planung eingreifen.

Es erscheint zweifelhaft, ob die vorhabensbedingt notwendige Errichtung einer Lichtsignalanlage (Ampel) im Zuge der Umgestaltung einer Straße für das planfestgestellte Vorhaben des Baues einer Straßenbahn immissionsrechtlich isoliert betrachtet werden und die hierdurch ausgelöste Erhöhung der Schallimmissionspegel unberücksichtigt bleiben kann, weil die Anbringung von verkehrsregelnden Einrichtungen allein keine wesentliche Änderung des Verkehrsweges iSv § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 16. BImSchV darstellen würde.

Zur Frage, ob eine im Bebauungsplan festgesetzte, tatsächlich in dieser Form aber nicht errichtete Lärmschutzwand (fiktiv) bei der Lärmprognose berücksichtigt werden kann, wenn es sich um eine bloße "Angebotsplanung" handelt.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 2 A 7.06 vom 11.10.2007

1. Die bei Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung von der zuständigen Senatsverwaltung vorzunehmende Abwägung muss abschließend vor der erforderlichen Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin erfolgen

2. Die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes neben einem Kerngebiet kann bei einer Bestandsüberplanung im zentralen innerstädtischen Bereichen mit dem Trennungsgrundsatz und dem Gebot der Konfliktbewältigung vereinbar sein.

3. Eine Baukörperausweisung, die nur dem Zweck dient, ein vorhandenes Gebäude in seinem Bestand zu sichern, fehlt es an einer städtebaulichen Rechtfertigung.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11709/05.OVG vom 04.07.2006

Die Festsetzung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) in Bebauungsplänen zur Gliederung von Gewerbegebieten setzt voraus, dass zugleich das im Baugenehmigungsverfahren anzuwendende Verfahren der Schallausbreitungsberechnung sowie die Fläche, auf die der IFSP zu verteilen ist, festgesetzt wird (Anschluss an VGH BW BauR 2005, 1743 und BayVGH, BRS 63 Nr. 82).

Die Vorschriften des rheinland-pfälzischen Landesnaturschutzrechts über die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung bei Plänen gelten auch hinsichtlich gemeldeter, aber noch nicht in die Gemeinschaftsliste aufgenommener und daher "potenzieller" FFH-Gebiete.

Zu den Anforderungen an eine sog. "FFH-Vorprüfung" (Screening).

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 58/03 vom 28.04.2005

1. Die Gemeinde ist nicht grundsätzlich gehindert, das Erschließungssystem für einen schon vorhandenen, im Wesentlichen vollständig bebauten Ortsteil neu zuordnen. Dabei darf sie - entsprechendes städtebauliches Gewicht des dabei verfolgten Ziels (hier: Entlastung des Ortskerns) vorausgesetzt - den Verkehr auch an einer Stelle in den Ortsteil hineinleiten, der bislang von Verkehr im wesentlichen verschont gewesen war. Sie muss dann aber die Folgen planerisch bewältigen, welche eine solche Maßnahme zum Nachteil der nunmehr mit Verkehrslärm belasteten Grundstücke hervorruft.

2. Zur Minderung des mit einer solchen Maßnahme verbundenen Verkehrslärms darf die Gemeinde auch bei kleinen Wochenend- und Ferienhausgrundstücken 1,80 m hohe Lärmschutzwände planen.

3. Zur Abwägungsgerechtigkeit solcher Lärmminderungsmaßnahmen im Hinblick auf die Nutz- und Vermietbarkeit der Grundstücke.

4. Zur Pflicht der Gemeinde, in einem solchen Fall Erschließungsalternativen zu prüfen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 K 117/03 vom 16.12.2004

1. Im Fall einer Straßenplanung durch Bebauungsplan entfällt das Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Normenkontrollverfahrens nicht schon dadurch, dass die Straße fertig gestellt worden ist.

2. Immissionsschutzrecht verlangt für die Abwägung bei einer notwendigen Trassenführung keine ins Einzelne gehende Ermittlung von konkreten Beeinträchtigungen; dies kann einem nachfolgenden Verfahren zur Erlangung von Entschädigungen für Schallschutzmaßnahmen überlassen werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11785/03.OVG vom 31.03.2004

Verweist eine Textfestsetzung eines Bebauungsplan auf eine DIN-Norm, ohne deren Datum und Fundstelle zu benennen, so genügt dies den Anforderungen an die Verkündung des Bebauungsplanes, wenn die DIN-Norm durch Verwaltungsvorschrift gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 LBauO als technische Baubestimmung eingeführt worden ist und ihr Datum und ihre Fundstelle im Ministerialblatt veröffentlicht sind.

§ 9 BauGB bietet keine Handhabe, um die zeitlich vorrangige Verwirklichung einer sogen. Lärmschutz- oder Riegelbebauung vor der schutzbedürftigen Bebauung sicherzustellen. Ein Bebauungsplan, der eine derartige Bebauung als Mittel des aktiven Lärmschutzes vorsieht, genügt daher dem Gebot der Konfliktbewältigung grundsätzlich nur dann, wenn er vorsorglich zugleich für die schutzbedürftige Bebauung Festsetzungen zum passiven Lärmschutz trifft, die die Zumutbarkeit der Lärmbelastung bei fehlender Lärmschutzbebauung sicherstellen.

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 563/06 vom 29.04.2009


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