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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 2 S 2223/08 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:BauGB, KAG, 16. BImSchV
Schlagworte:Lärmschutzanlage, Verteilungsregelung, Lärmpegelminderung, 3 db(A)-Kriterium, Aufrundung
Stichwort:Lärmschutzanlage
Leitsatz:Die in einer Erschließungsbeitragssatzung getroffene Regelung, wonach Geschosse, die von der Lärmschutzanlage eine Schallpegelminderung von weniger als 3 dB(A) erfahren, bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands nicht berücksichtigt werden, kann ohne eine entsprechende satzungsrechtliche Anordnung nicht in der Weise gehandhabt werden, dass eine mehr als 2 dB(A) betragende Lärmminderung auf den nächsten ganzzahligen Wert aufgerundet und damit als ausreichend erachtet wird. Die in der 16. BImSchV getroffene Regelung, nach der die für die Tages- bzw. Nachtzeit geltenden Gesamtbeurteilungspegel auf ganze dB(A) aufzurunden sind, erlaubt keine andere Beurteilung.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 2223/08




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