Nach Aufhebung der wegen fehlender Realisierbarkeit des Vorhabens ausgesprochenen Aussetzung der gesetzlich angeordneten sofortigen Vollziehung durch die Behörde ist dem Betroffenen ein weiteres Zuwarten mit einem fristgebundenen Rechtsschutzantrag unabhängig davon, wann er mit eigenen Beeinträchtigungen zu rechnen hat, regelmäßig nicht zumutbar.
Zu möglichen Rechtsverletzungen eines im Einwirkungsbereich eines Flughafens wohnenden Mieters durch luftverkehrsrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse sowie zur verfassungs- und fachplanungsrechtlichen Zumutbarkeit von Fluglärm während der Tagzeit.
1. Wird ein stillgelegter Schienenweg unter Veränderung der Gleislage wiederhergestellt, ohne daß die alte Trasse verlassen wird, liegt i.S.v. § 41 Abs. 1 BImSchG kein Neubau, sondern nur eine wesentliche Änderung vor.
2. Wird der Bahndamm einer vorhandenen Strecke so ausgestaltet, daß er noch weitere Gleise aufnehmen kann, bedeutet dies noch keine bauliche Erweiterung i.S.v. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der 16. BImSchV.
3. Im Falle eines erheblichen baulichen Eingriffs in einen vorhandenen Schienenweg werden Schutzansprüche der Lärmbetroffenen nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 der 16. BImSchV nur ausgelöst, wenn zu ihrem Nachteil eine relevante Erhöhung der Beurteilungspegel eintritt.
4. Zu Fragen der Auslegung und Anwendung der Schall 03 bei der Lärmprognose nach Maßgabe der Anlage zu § 3 der 16. BImSchV (Schallreflexionen, Abschirmwirkung von Gebäuden).
Urteil des 11. Senats vom 3. März 1999 - BVerwG 11 A 9.97 -
§ 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG gestattet es, zum Schutz der Flughafenanwohner vor einer Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm eine Nachtflugregelung zu erlassen, die bestimmten Strahlflugzeugen mit Lärmzertifikation nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen Starts und Landungen verbietet. Ob Nachtflugbeschränkungen auf der Grundlage der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr generell ICAO-konform und mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar wären, bleibt offen.
Beschluß des 11. Senats vom 12. Juni 1998 - BVerwG 11 B 19.98 -
I. VGH München vom 25.02.1998 - Az.: VGH 20 A 97.40017
VGH 20 A 97.40018