Für den gegen eine Satzung nach § 39 Abs. 2 S. 2 KAG gerichteten Normenkontrollantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das in den Geltungsbereich der Satzung einbezogene Grundstück des Antragstellers nach den in der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde getroffenen Regelungen nicht zu einem Erschließungsbeitrag veranlagt werden kann.
Die dauerhafte Gewährleistung der Lärmminderung, die mit der Anordnung des besonders überwachten Gleises verbunden sein muss (Urteil vom 15. März 2000 - BVerwG 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 <376 f.>), verlangt nicht, dass zu jedem Zeitpunkt des Schleifzyklus ein Abstand von mindestens 3 dB(A) zum Grundwert von 51 dB(A) eingehalten werden muss, sondern vielmehr, dass dieser Durchschnittswert dauerhaft und im Mittel auf einen um 3 dB(A) niedriger liegenden Wert abgesenkt werden muss.