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Entscheidungen der Gerichte




OLG-OLDENBURG – Urteil, 12 UF 74/06 vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gleichrang, Unterhalt, nachehelicher, Rang, Ehe, lange, Ehedauer
Stichwort:Länge
Leitsatz:1. Konkurriert ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach langjähriger Ehe (mehr als 23 Jahre) mit dem Anspruch des kinderbetreuenden Ehegatten in einer neuen Ehe, ist es zur Vermeidung eines verfassungswidrigen Ergebnisses geboten, § 1582 Abs. 1 BGB in der Weise auszulegen, dass es sich um keine Ehe von "langer Dauer" handelt und beide Ansprüche gleichrangig sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Aufstockungsunterhalt lediglich dazu dient, dem geschiedenen Ehegatten einen die eigene, eheunabhängige Lebensstellung übersteigenden Lebensstandard zu sichern.

2. Alle nach der Ehescheidung entstandenen gleichrangigen Ansprüche wirken sich beim nachehelichen Unterhalt bedarfsmindernd aus.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 12 UF 74/06



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 6 B 01.119 vom 31.08.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Anbaustraße, Stichstraße, selbständige Stichstraße, unselbständige Stichstraße, Länge, Breite
Stichwort:Länge
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 6 B 01.119

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11436/05.OVG vom 07.03.2006

Rechtsgebiete:LStrG
Schlagworte:Bebauung, Befahrbarkeit, Erschließung, Erschließungsbeitragsrecht, erschlossenes Grundstück, Gebühr, Gebührenrecht, Gebührenpflicht, Grundstück, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Länge, Nutzungsvorteil, Primärerschließung, Reinigung, Reinigungspflicht, Sekundärerschließung, selbständige Anlage, selbständiges Gewicht, Stichweg, Straße, Straßennetz, Straßenreinigung, Straßenreinigungs-gebühr, Straßenreinigungsrecht, Vorteil, Weg, Wegeanlage, wirtschaftliche Nutzung, Wohnweg
Stichwort:Länge
Leitsatz:1. Der Begriff des "erschlossenen Grundstücks" nach § 17 Abs. 3 Satz 2 LStrG, der die Straßenreinigungsgebührenpflicht auslöst, ist nicht mit dem erschließungsbeitragsrechtlichen Begriff gleichzusetzen.

2. "Erschlossen" im Sinne des Straßenreinigungsrechts ist ein Grundstück, wenn die Anlage rechtlich und tatsächlich einen Zugang eröffnet, der eine innerorts übliche wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ermöglicht (im Anschluss an OVG Nordrhein-Westfalen, KStZ 1992, 232).

3. Für die straßenreinigungsrechtliche Erschließung ist nicht zugleich neben der so genannten Sekundärerschließung durch einen gewöhnlich für Kraftfahrzeuge nicht befahrbaren Wohnweg eine Primärerschließung durch eine mit Kraftfahrzeugen befahrbare Straße erforderlich.

4. Wohnwege sind selbständige Erschließungsanlagen im Sinne des Straßenreinigungsrechts, wenn sie aufgrund ihrer Länge oder des planungsrechtlichen Zusammenhangs mit einem Gesamtsystem der inneren Erschließung eines Wohngebiets ein gewisses selbständiges Gewicht haben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11436/05.OVG

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 10 Sa 1990/04 vom 18.03.2004

Rechtsgebiete:BGB, NachwG
Schlagworte:Ausschlussfrist, einseitige, AGB, Überraschungsklausel, Einbeziehung, ausländischer Arbeitnehmer, Länge, drei Monate, Haftungsbegrenzung
Stichwort:Länge
Leitsatz:1. Ob Allgemeine Geschäftsbedingungen in den Vertrag einbezogen worden sind, bestimmt sind nach dem eindeutigen, wenn auch von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgehenden Willen des Gesetzgebers nicht nach § 305 Abs. 2 BGB. Die Einbeziehung von ABG in den Arbeitsvertrag richtet sich allein nach §§ 145 ff. BGB.

2. Ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz macht tatsächlich vereinbarte Vertragsbedingungen nicht (nachträglich) unwirksam.

3. Ein Ausländer, der nach mündlichem Abschluss des Arbeitsvertrages einen in deutscher Sprache geschlossenen, deutschem Recht unterfallenden Formulararbeitsvertrag unterschreibt, ohne auf einer Übersetzung zu bestehen, muss auch nicht zur Kenntnis genommene Ausschlussfrist dieses Formularvertrages gegen sich gelten lassen. Insofern steht er einem Vertragspartner gleich, der einen Vertrag ungelesen unterschreibt.

4. Eine Ausschlussfrist, die in einem Formularvertrag als eigener Untergliederungspunkt unter einer Regelung, die mit "Vergütung/Zahlungsweise" überschreiben ist, enthalten ist, ist keine Überraschungsklausel. Von einem Durchschnittsarbeitnehmer ist zu verlangen, dass er alles, was unter der Überschrift " Vergütung" im Arbeitsvertrag steht, vor Unterschrift zumindest überfliegt.

5. Einzelvertragliche Ausschlussfristen, die nur Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber erfassen, sind gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn nicht ausnahmsweise ein Ausgleich für den Arbeitnehmer durch andere Vorteile erfolgt.

6. Eine einstufige Ausschlussfrist von 3 Monaten, die mit Fälligkeit zu laufen beginnt, benachteiligt den Arbeitnehmer nicht unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 BGB, wenn davon nur Entgeltansprüche erfasst werden, die ausschließlich von der Anzahl der vom Arbeitnehmer geleisteten Stunden abhängen.

7. § 202 BGB steht einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist, die nur alle wechselseitgen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erfasst, soweit sie die Vergütung betreffen, nicht entgegen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 10 Sa 1990/04


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